POL-ESW: Betrügerische Schockanrufe
Eschwege (ots)
Angezeigt wurden bislang drei Anrufe, die sich nach der Masche "Schockanrufe-falsche Polizeibeamte" am gestrigen Tag in Kreis ereignet haben.
Gegen 12:45 Uhr erhielt ein 84-Jähriger aus Eschwege einen Anruf eines Mannes, der sich als seinen Sohn ausgab und von einem Verkehrsunfall sprach, bei dem eine Person zu Tode gekommen sei. Als der angebliche Sohn nachfragte, ob noch jemand daheim wäre und dies bejaht wurde, beendet der Anrufer sofort das Gespräch.
Ein 74-Jähriger aus Eschwege erhielt gegen 14:30 Uhr einen derartigen Anruf. Diesmal meldete sich die angebliche Tochter mit weinerlicher Stimme und berichtete ebenfalls von einem tödlichen Verkehrsunfall, den sie verschuldet habe. In einem zweiten Anruf meldete sich ein angeblicher Staatsanwalt namens Bach, der nunmehr 150.000 Euro für eine Kaution forderte. Der 74-Jährige gab an, dies erst besprechen zu müssen; ersatzweise wurde noch nach Goldmünzen und Goldbarren gefragt, deren Besitz durch den 74-Jährigen verneint wurde. Ein angekündigter dritter Anruf fand daraufhin nicht mehr statt; vielmehr bestätigte ein Rückruf bei der Tochter die betrügerische Absicht.
Auch in Witzenhausen ging ein betrügerischer Anruf in der Mittagszeit ein. Eine 86-Jährige erhielt einen Anruf ihres angeblichen Enkels, der ebenfalls angab, einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Der Anruf wurde dann an einen angeblichen Polizeibeamten übergeben, der versuchte persönliche Daten zu erfragen. Da bei der 86-Jährigen zu dieser Zeit noch eine weitere Person anwesend war und diese über derartige betrügerische Anrufe Kenntnis hatte, wurde das Gespräch seitens der Betrüger beendet. Ein Rückruf bei dem Enkel bestätigte auch in diesem Fall den Betrugsversuch.
Alle drei Fälle zeigen wie wichtig ein Rückruf bei den "echten" Kindern oder Enkeln ist. Sollte diese nicht erreichbar sein, wird empfohlen bei einer anderen Vertrauensperson, gerne auch bei der örtlichen Polizeidienststelle, anzurufen, um dort Rat und Verhaltenstipps zu erhalten. Weiterhin gilt grundsätzlich bei Anrufen - welcher Art auch immer - keine persönlichen Daten, keine Daten im Zusammenhang mit dem Konto und grundsätzlich auch keine Angaben über die Vermögensverhältnisse zu machen. Weitere Tipps sind unter www.polizei-beratung.de nachzulesen.
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