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POL-ESW: Betrugsfälle mittels "WhatsApp-Messenger"; in einem Fall ergaunern Betrüger knapp 4500 Euro; Polizei gibt Tipps

Eschwege (ots)

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In Neu-Eichenberg sind unbekannte Betrüger jüngst mit der Betrugsmasche über den Messenger-Dienst "WhatsApp" zum Erfolg gelangt und konnten dabei einen 4-stelligen Betrag ergaunern. In einem weiteren Fall veranlasste das Opfer die Anweisung eines 4-stelligen Geldbetrages mittels des Zahlungsdienstleisters "PayPal". Das Opfer konnte das Ausführen der Überweisungen aber noch rechtzeitig stoppen. Die Polizei warnt daher aus gegebener Veranlassung vor der Betrugsmasche und gibt Tipps.

>>>60-jährige Frau überweist zwei 4-stellige Summen an Betrüger

Am gestrigen Donnerstagabend sind die Betrüger mit der perfiden Masche an eine 60-jährige Frau aus Neu-Eichenberg herangetreten. Zunächst erhielt das Opfer eine SMS mit dem Inhalt, dass es sich bei dem Absender um die "Tochter" handele, die nun eine neue Handynummer habe. In der Nachricht wurde die 60-Jährige dann aufgefordert, unter "WhatsApp" mit der neuen Rufnummer Kontakt aufzunehmen. Als dies erfolgte kam es, wie in solchen Fällen üblich, zur Schilderung einer angeblichen Notlage der vermeintlichen Tochter. Im weiteren Verlauf wurde das Opfer dann gebeten, zwei Überweisungen vorzunehmen, da die "Tochter" diese wegen der neuen Handynummer nicht vornehmen könne. Noch in dem Glauben, mit der echten Tochter in Kontakt zu stehen, tätigte die 60-Jährige schließlich zwei Überweisungen und überwies insgesamt knapp 4500 Euro an die unbekannten Betrüger. Erst im Nachhinein kamen bei der Geschädigten Zweifel auf, woraufhin sie dann auf anderem Wege Kontakt zu ihrer Tochter aufnahm. Hierbei offenbarte sich dann, dass zuvor Betrüger am Werk gewesen waren.

>>>Opfer weist Zahlung in Höhe von 1000 Euro an; Käuferschutz verhindert Vermögensschaden

In einem weiteren, nachträglich angezeigten, Fall ist eine 58-jährige Frau aus Eschwege mit der gleichen Betrugsmasche konfrontiert worden. Die Täter hatten sich in dem Fall bereits am Freitag vergangener Woche über "WhatsApp" an ihr Opfer gewandt und sich ebenfalls als "Tochter" ausgegeben. Im Verlauf eines Chats konnten die Betrüger die Frau dazu bewegen, einen Betrag von 1000 Euro über den Zahlungsdienstleister "PayPal" an die Mailadresse urquently@gmail.com anzuweisen, die wiederum ebenfalls mit einem PayPal-Konto verknüpft ist. Als bei der 58-Jährigen Zweifel aufkamen, nahm sie mit der Tochter Kontakt auf. Diese bestätigte ihrer Mutter, dass sie nicht hinter den Nachrichten steckte. Die 58-Jährige konnte daraufhin noch zeitnah den PayPal-Käuferschutz aktivieren, der dafür sorgte, dass der Geldbetrag zunächst "eingefroren" wurde. Damit stehen die Chancen gut, dass die Frau nach einem Prüfungsvorgang des Zahlungsdienstleisters das Geld wieder zurückerhält, so dass ihr kein Vermögensschaden entsteht.

>>> Tipps zur Betrugsmasche

   -Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über 
Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte 
ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle
Forderungen verknüpft sind.
   -Erfüllen sie auf keinen Fall irgendwelche finanziellen 
Forderungen aus einem schriftlichen "Chatverlauf", wenn sie sich 
nicht zuvor bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.) 
unter der alten bekannten Nummer in einem möglichst persönlichen 
Gespräch rückversichert haben.
   -Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen 
egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Diensten.
   -Seien Sie bei "Überweisungsaufforderungen" grundsätzlich 
misstrauisch gegenüber unbekannten Mailadressen, Bankverbindungen 
oder sonstigen Empfängern, insbesondere wenn diese einen Bezug ins 
Ausland vermuten lassen.
   -Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter 
Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie bei 
finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
   -Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht 
zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller 
Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem 
neuen Endgerät.
   -Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten 
Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch
ab.
   -Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer 
Nachrichtendienste.
   -Nutzen sie bei Online-Überweisungen, Banking-Apps oder 
Zahlungsdienstleistern vorhandene Sicherheitsfunktionen, wie z.B. den
"Käuferschutz" von PayPal und kontaktieren sie unverzüglich diese 
Anbieter bzw. ihr Kreditinstitut, wenn sie eine falsche Überweisung 
vorgenommen haben.
   -Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die 
Betrugsmasche.
   -Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine 
Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung 
oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle

Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de

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