POL-ESW: Durchsuchungen im Werra-Meißner-Kreis und Thüringen
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Am frühen Donnerstagmorgen sind im Werra-Meißner-Kreis und im angrenzenden Thüringen zeitgleich mehrere Durchsuchungen durchgeführt worden. Hierbei kamen auch Spezialkräfte aus Hessen und Thüringen zum Einsatz.
Hintergrund der Durchsuchungen ist ein bei der Regionalen Kriminalinspektion Werra-Meißner geführtes Ermittlungsverfahren des Fachkommissariats für Eigentums-und Betäubungsmittelkriminalität wegen des Verdachts des Bandendiebstahls gegen einen 39-jährigen und einen 22-jährigen Tatverdächtigen aus dem Werra-Meißner-Kreis. Aufgrund dessen hatte das zuständige Amtsgericht in Kassel einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, welcher am Donnerstagmorgen bei zwei Objekten in einem Wanfrieder Stadtteil und bei zwei weiteren Objekten in Thüringen (Raum Treffurt und Gemarkung Wendehausen) vollstreckt wurde.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten die eingesetzten Beamten u.a. diverses Diebesgut auffinden und sicherstellen. Darüber hinaus fanden die Beamten im Rahmen des Einsatzes an den verschiedenen Örtlichkeiten zum Teil auch Waffen und Munition auf, darunter eine Schusswaffe, ein Luftgewehr, Übungsmunition und auch mehrere Schuss Munition einer Kurzwaffe, die dann ebenfalls in Verwahrung genommen wurden.
Der 22-jährige Tatverdächtige, sowie ein an gleicher Wohnanschrift lebender 51-Jähriger sind an dem Morgen zu Beginn der Maßnahmen vorläufig festgenommen worden und im Anschluss an die Durchsuchung zwecks weiterer Ermittlungsmaßnahmen zur Polizeidienststelle nach Eschwege verbracht worden. Ebenfalls vorläufig festgenommen wurde an einem weiteren Durchsuchungsobjekt noch ein 42-Jähriger, der später ebenfalls der Dienststelle in Eschwege zwecks weiterer Ermittlungen zugeführt wurde.
Sowohl der 22-jährige Tatverdächtige aus dem besagten Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Bandendiebstahls, als auch der 51-Jährige und der 43-Jährige sind nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der 51-Jährige und der 43-Jährige müssen sich aufgrund der bei den Durchsuchungen aufgefunden Waffen und Munition in der Folge nun zusätzlich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.
Der 39-jährige Tatverdächtige aus dem o.g. Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Bandendiebstahls konnte im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen nicht angetroffen werden.
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