POL-ESW: Schockanruf bei 83-jährigem Rentner führt letztlich nicht zum Erfolg; Polizei gibt Tipps
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Ein 83-jähriger Rentner aus Wehretal ist am Dienstagvormittag gegen 11.30 Uhr von Betrügern angerufen worden. Der Mann erhielt einen sog. "Schockanruf" bei dem die Täter behaupteten, dass die Enkelin des Mannes einen Autounfall gehabt hätte und dabei eine Person zu Schaden gekommen sei. In der Folge sei die Unfallverursacherin dann festgenommen worden und befände sich nun bei der Polizei.
Daraufhin machte sich der verunsicherte 83-Jährige sofort auf den Weg nach Eschwege zur Polizei, wo der Senior seine Enkelin vermutete. Von den Eschweger Beamten im Empfang genommen mussten diese den Mann aber darüber aufklären, dass es sich in dem Fall um einen Betrugsversuch mittels eines "Schockanrufes" gehandelt habe.
Der 83-Jährige wurde in der Folge von der Eschweger Kripo auch gleich zum Sachverhalt vernommen. Hierbei entstand dann der Verdacht, dass die Ehefrau des Mannes zu Hause offenbar noch mit den Betrügern in Kontakt stehen könnte. Daraufhin fuhren dann Beamte umgehend zu der Wohnanschrift und konnten die dort angetroffene Ehefrau des Rentners letztlich vor weiteren Handlungen und Auskünften zugunsten der Betrüger bewahren. Zu einem Schaden kam es für das Rentnerehepaar daher glücklicherweise nicht.
Tipps zur Betrugsmasche:
-Lassen Sie sich von einem oder mehreren Anrufern nicht drängen und unter Druck setzen.
-Lassen Sie sich von dem Anrufer die Telefonnummer der Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft o.ä.) geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern.
-Sie können und dürfen das Gespräch jederzeit beenden, um mit ihren Angehörigen oder angeblich betroffenen Personen Rücksprache zu halten, insbesondere bei "finanziellen Forderungen". Nutzen Sie dafür die Ihnen bekannten Rufnummern.
-Erfüllen Sie keine finanziellen Forderungen, bevor Sie den Sachverhalt nicht überprüft haben.
-Werden Sie hellhörig, wenn Ihnen die Möglichkeit einer Überprüfung des Sachverhaltes "aus zeitlicher Dringlichkeit" oder ähnlich fadenscheinigen Gründen nicht gestattet wird.
-Seien Sie misstrauisch, wenn die Kommunikation fast gänzlich über Handy abgewickelt werden soll und sie "dauerhaft erreichbar" sein sollen und Gespräche nicht unterbrechen dürfen.
-In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen die Eltern/Angehörigen anruft und hohe Summen für eine Kaution fordert. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche.
-Übergeben Sie in diesem Zusammenhang niemals Geld an unbekannte Personen und seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber jeglichen Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Messenger-Diensten oder eben am Telefon.
-Informieren Sie Ihre Angehörigen und Mitmenschen über die Betrugsmasche.
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die Amtsleitung oder die Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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