POL-ESW: 84-Jährige wurde Opfer der Betrugsmasche "falsche Polizeibeamte"
Eschwege (ots)
Am 24.07.23, um 21:30 Uhr, erhielt eine 84-Jährige aus Witzenhausen einen Anruf, in dem sich der Anrufer als Polizeibeamter eines Einbruchdezernats ausgab. In dem Telefonat erzählte er von einer rumänischen Tätergruppe, die in Witzenhausen unterwegs sei und Einbrüche begehen würde. Wie bei dieser betrügerischen Masche üblich, forderte er nun die 84-Jährige auf ihre Wertsachen der Polizei zu übergeben. Etwa eine Stunde später erschien dann eine männliche Person in Zivil, die sich als Polizeibeamter ausgab, um die Wertsachen abzuholen. Dabei blendete er die Geschädigte mir einer Taschenlampe derart stark, so dass ihr eine Personenbeschreibung nicht möglich war. Die 84-Jährige übergab ihm Bargeld im dreistelligen Bereich und einige Schmuckstücke sowie die Bankkarten. Da man ihr gegenüber angab, sich am darauffolgenden Morgen (gestern Morgen) nochmals zu melden und dieser Anruf nicht erfolgte, rief die 84-Jährige bei der Polizeistation in Witzenhausen an, wo sie dann erfahren musste, dass sie Opfer der Betrugsmasche geworden war. Der Abholer sprach akzentfrei und wird auf ca. Mitte 30 Jahre alt geschätzt. Zudem sei er sehr sprachgewandt gewesen.
Die Polizeidirektion Werra-Meißner hatte bereits am 24.07.23 aufgrund vermehrter Anrufe im Raum Witzenhausen vor den betrügerischen Anrufen gewarnt und nachstehende Tipps empfohlen:
- Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. - Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die örtliche Polizei unter deren Festnetznummer an. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse. - Sprechen Sie mit ihrer Familie oder einer anderen Vertrauensperson über den Anruf. - Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. - Wenn Sie Betroffener eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.
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