POL-NMS: 230309-1-pdnms Erhebliche Lenkzeitüberschreitung und zu schnell in Neumünster
Neumünster (ots)
Am 08.03.23, um 00.20 Uhr, wurde ein slowakisches Sattelkraftfahrzeug auf dem SVG Autohof in Neumünster vom Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster angehalten und kontrolliert. Grund der Kontrolle war eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B 205. Vorwerfbar war eine Überschreitung von 21 km/h (150 Euro, 1 Punkt).
Im Zuge der Kontrolle wurde die eingelegte Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnommen. Es wurde festgestellt, dass es sich dabei nicht um die Fahrerkarte des angetroffenen Fahrers, sondern um die Fahrerkarte des Vaters handelte. Der 31 jährige slowakische Beschuldigte gab vorerst an, dass er die Fahrzeuge mit seinem Vater getauscht habe und seine Fahrerkarte in dem anderen Lkw sein würde.
Bei der Inaugenscheinnahme der aufgezeichneten Daten stellten die Beamten vom Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster jedoch fest, dass die Fahrzeugkombination von einem Fahrer mit zwei Fahrerkarten geführt wurde. Zudem war der Vater laut Datenabfrage nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C und nicht im Besitz der hier benötigten Fahrerlaubnisklasse CE. Im weiteren Verlauf wurde der Vorwurf dann auch von dem 31 jährigen Fahrer eingeräumt. Die Fahrerkarte des Beschuldigten befand sich in seinem Socken.
Von Montag, den 06.03.23, bis zum Kontrollzeitpunkt hatte der Beschuldigte bis zu 23 Stunden reine Lenkzeit hinter sich und eine Ruhezeit in dieser Zeit von lediglich 6 Stunden. Diese Vorgehensweise konnte dem Fahrer die letzten vier Wochen nachgewiesen werden. Trotz der zwei genutzten Fahrerkarten wurden Verstöße auf den Karten von bis zu 1000 Euro begangen.
Eine 11 stündige Ruhezeit wurde angeordnet, eine Strafanzeige gemäß § 269 StGB ( Fälschung beweiserheblicher Daten ) wurde gefertigt.
Der Sattelanhänger war mit 23.900 kg Stückgut beladen und war auf dem Weg von der Slowakei nach Dänemark.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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