POL-NMS: 230913-1-pdnms Gemeinsame Pressemitteilung von StA und Polizei, Neumünster
Neumünster (ots)
Neumünster/ Nach der vorläufigen Festnahme des Beschuldigten werden die Ermittlungen heute mit Hochdruck fortgeführt. Im Verlauf des Tages wird bei dem Amtsgericht Kiel ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Geiselnahme und weiterer Taten gestellt werden, über den der Ermittlungsrichter heute noch entscheiden wird.
Nach den bisherigen Ermittlungen kannten sich der Tatverdächtige und das Opfer seit mehreren Monaten. Der Beschuldigte ist verdächtig, der Geschädigten bereits im April 2023 durch Schläge mit einem Cricket-Schläger erhebliche Verletzungen zugefügt zu haben. Das entsprechende Ermittlungsverfahren ist zunächst in Hamburg geführt worden und Ende Juli 2023 zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft Kiel versandt worden. Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zum Nachteil der Geschädigten im Mai 2023 wird gegen den Beschuldigten hier ein weiteres Ermittlungsverfahren geführt, welches noch nicht abgeschlossen ist. Wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen ist Haftbefehl gegen den Beschuldigten bisher nicht beantragt worden.
Derzeit wird die Geschädigte, die sich noch in stationärer Behandlung befindet, durch die Polizei umfassend zu den Taten vernommen. Der Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Tatgeschehen gemacht. Die weiteren Ermittlungen werden insbesondere im Umfeld der Beteiligten geführt werden. Es werden Spuren und Datenträger zur Ermittlung des Tatablaufes und der Hintergründe der Taten ausgewertet werden.
Gegen den Tatverdächtigen wird ein Haftbefehl unter anderem wegen Geiselnahme aber auch der Taten aus April und Mai 2023 zum Nachteil des Opfers beantragt werden.
Weitere Erklärungen werden derzeit nicht abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimler, StA Kiel Michael Heinrich, Polizei PD Neumünster
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