POL-DA: Lorsch: Schwertransporte im Fokus/Polizei untersagt mehrfach die Weiterfahrt
Lorsch (ots)
In der Nacht zum Donnerstag (21.09.) kontrollierten Beamte aus mehreren hessischen Polizeipräsidien, unterstützt von Kräften aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, den gewerblichen Gütertransport auf der A 67. An den Kontrollen waren auch Bedienstete des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) beteiligt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Überwachung von Großraum- und Schwertransporten. Insgesamt mussten von 39 kontrollierten Fahrzeugen 23 beanstandet werden. Fehlende Genehmigungen, Verstöße gegen die EU-Sozialvorschriften, Mangelhafte Ladungssicherung und Verstöße gegen die Gefahrgutbestimmungen wurden hierbei unter anderem von den Kontrolleuren geahndet.
Zwei Schwertransporte, die vor der Abfahrt die Fahrtstrecke nicht wie vorgeschrieben geprüft hatten, wären an einer folgenden Baustelle auf der A 67 an ihre Grenzen gestoßen. Sie hätten dort entweder festgesteckt oder Baustelleneinrichtungen beschädigt, wenn die Ordnungshüter sie nicht rechtzeitig gestoppt hätten. Die maximale Breite von 3,25 innerhalb der Baustelle hatten beide Transporte mit 3,50 Meter und 4,35 Meter überschritten. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Es wurde eine neue Genehmigung mit geänderter Fahrtstrecke benötigt. Zudem erstatteten die Beamten Anzeige.
Ebenfalls nicht weiter ging es für einen Schwertransport, der einen Kettenbagger mit 53 Tonnen beförderte und damit die zulässigen Achslasten deutlich überschritt. Der Bagger war außerdem auch breiter als genehmigt. Ein mit einer 31 Tonnen schweren Maschine beladener Schwertransport war ohne jegliche Transportgenehmigung unterwegs. Auch dieses Fahrzeug wurde sofort aus dem Verkehr gezogen. Fahrer und Halter erwarten empfindliche Bußgelder.
Weiterhin untersagten die Beamten einem Transporter mit deutlicher Ladungsüberschreitung, einem Schaustellerfahrzeug mit gerissener Bremsscheibe und dem Fahrer einer dreiachsigen Zugmaschine mit zahlreichen technischen Veränderungen, bei der nun geprüft werden muss, ob die das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat, die Weiterfahrten und leiteten entsprechende Verfahren ein.
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