POL-DA: Rüsselsheim: Kinder auf E-Scootern/Hinweise der Polizei
Rüsselsheim (ots)
Am Montag (07.10.) fielen Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in der Innenstadt zwei Kinder auf E-Scootern auf.
Gegen 16.30 wurde ein Neunjähriger angehalten. Abgesehen davon, dass für die Nutzung eines E-Scooters ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich ist, war der E-Scooter auch nicht versichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Junge zu seinen Erziehungsberechtigten gebracht. Gegen 19.00 Uhr wurde ein 10 Jahre alter Junge, ebenfalls mit einem unversicherten E-Scooter, festgestellt. Auch hier wurden die Erziehungsberechtigten informiert, die den Jungen an der Kontrollstelle abholten. Mit den Erziehungsberechtigten wurden in beiden Fällen eingehende Gespräche über die Voraussetzungen für eine legale E-Scooternutzung geführt.
In beiden Fällen nutzten die jungen Fahrer einen sogenannten "Kinder"- E-Scooter. Angeboten unter dieser Bezeichnung wird der Scooter auf einer deutschen Verkaufsplattform. Die Bezeichnung "Kinder-E-Scooter" ist jedoch ein wenig irreführend, weil Kinder diesen auf der Straße keinesfalls fahren dürfen. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt zwar legale 20 km/h, jedoch existiert für diese E-Scooter keine Betriebserlaubnis und es ist somit nicht möglich diese zu versichern. Der E-Scooter darf daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Auch nicht von Personen, die schon 14 Jahre alt sind.
Auf den bebilderten Angebotsseiten ist zu sehen, wie diese E-Scooter von Kindern auf der Straße gefahren werden. Einen eindeutigen Hinweis auf die Unzulässigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist auf der entsprechenden Website nur mit etwas Mühe zu finden. Mit der Bezeichnung "Kinder E-Scooter" wird suggeriert, man würde einen legalen E-Scooter für Kinder kaufen, den unter 14-Jährige überall fahren dürfen. Dies ist jedoch falsch und zieht entsprechende strafrechtliche Sanktionen nach sich. Im Falle eines Unfalls haften die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang für die entstandenen Schäden, weil keine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter vorliegt.
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