Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 000112 Pressemitteilungen, Teil 2, Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Frankfurt (ots)
000112 - 0056 Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Produkterpressung zum Nachteil eines Frankfurter Lebensmittelherstellers geklärt
Festnahme von zwei Tatverdächtigen durch Frankfurter Kripo-Beamte in München
Mit der Festnahme der beiden mutmaßlichen Täter durch Frankfurter und Münchner Kriminalbeamte am 28.12.1999 in München, konnte nach aufwendigen und komplexen Ermittlungen eine seit 15 Monaten andauernde Erpressung zum Nachteil des Lebensmittelherstellers Nestlé geklärt werden (siehe hierzu Pressemeldung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, Nr. 1437, vom 1.12.1998).
Zwei zunächst unbekannt gebliebene Täter hatten seit September 1998 versucht, von dem in Frankfurt am Main ansässigen Lebensmittelproduzenten Nestlé einen Millionenbetrag zu erpressen. Die Medien haben hiervon bereits aus Anlaß der Pressekonferenz am 17.11.1998 und ferner im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsfahndung im Dezember 98 Kenntnis erhalten. Nach dem damaligen Ermittlungsstand bedienten sich die Täter bei der Tatvorbereitung zweier gutgläubiger Personen, die Büroarbeiten erledigten und so unwissend als Mittler fungierten. An die Dienste der weiter nicht in das Tatgeschehen involvierten Personen gelangten die Täter, indem sie Anfang August 1998 in dem 'Lindauer Wochenblatt' durch eine Stellenanzeige Mitarbeiter suchten. Ende 98 wurde mit Phantombildern nach einem Ehepaar gefahndet, das sich BURGER nannte.
Die Täter haben den ersten Erpressungsversuch mit ca. 200 Nachrichten bis Ende 1999 fortgesetzt. Vereinzelt hatten sie - um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen - Produkte des Lebensmittelherstellers geringfügigst mit Fremdsubstanzen versetzt, was jedoch niemals zu irgendwelchen gesundheitlichen Gefährdungen für die Öffentlichkeit oder einzelne Konsumenten führte. Bei der Realisierung ihres Vorhabens bewegten sich die Erpresser schwerpunktmäßig im süddeutschen Raum, teilweise wurden sie auch in der angrenzenden Schweiz tätig. Die für die Sachbearbeitung federführend zuständige Frankfurter Polizei konnte in enger und erfolgreicher Kooperation mit dem Polizeipräsidium München ermitteln, daß die Aktivitäten des kriminellen Paares dabei stets von der bayerischen Landeshauptstadt ausgingen.
Mitte Dezember 1999 gelang es, die Tatverdächtigen zu identifizieren. Nach Erlaß von Haftbefehlen durch das Amtsgericht Frankfurt am Main nahmen Kriminalbeamte des im Polizeipräsidium Frankfurt am Main für Erpressung zuständigen Kommissariates K 12 zusammen mit ihren Kollegen aus München den 49jährigen selbständigen Versicherungskaufmann und seine 39jährige, ebenfalls in der Versicherungsbranche tätige Ehefrau in der Münchner Innenstadt fest. Beide Beschuldigte wurden von dem zuständigen Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft genommen.
Die Frau hat zwischenzeitlich ihre Beteiligung an der Tat gestanden. In der Vernehmung beschuldigt sie auch ihren Ehemann. Der 49jährige Hauptbeschuldigte hat sich bisher gegenüber den Ermittlungsbehörden noch nicht geäußert. Gesprächsweise gestand aber auch er die Tat. Bei Durchsuchungen in zwei von den Tätern genutzten Wohnungen in München wurde umfangreiches Beweismaterial aufgefunden, darunter befindet sich auch ein weiteres, schon schriftlich fixiertes Tatschreiben. Offensichtlich hatte das nun inhaftierte Paar keine weiteren Mittäter. Die Inhaftierten sind identisch mit dem seinerzeit gesuchten Ehepaar, das sich des Aliasnamens Burger bediente.
Beide Festgenommenen sind bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Das Ehepaar ist hoch verschuldet. Hierin dürfte auch die Motivlage des kriminellen Duos begründet sein. Die Ermittlungen der Sonderkommission dauern an.
Mit der jetzigen Festnahme der Täter schreiben die Frankfurter Strafverfolgungsbehörden ihre Erfolgsbilanz in der Ermittlung von Produkterpressern fort. Die mehrjährige Statistik des Fachkommissariates K 12 belegt bis heute keinen einzigen Fall, wo es Tätern gelungen wäre, an das erhoffte 'große Geld' zu kommen. Im Jahr 1999 wurden in Frankfurt insgesamt sieben Fälle der Produkterpressung von unterschiedlichen Firmen angezeigt, von denen drei geklärt und die Täter festgenommen werden konnten. Vier dieser Delikte blieben im Versuchsstadium stecken, da die Erpresser offensichtlich den vormals gefaßten Tatentschluß aufgaben und sich nicht mehr meldeten.
Eine umfassende Darstellung des Tatgeschehens und der Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden könnte in ähnlich gelagerten Fällen von Erpressungen den polizeilichen Erfolg erheblich erschweren.
Weiterreichende Auskünfte zu dem Vorgehen der Täter und den taktischen und technischen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei können daher nicht erteilt werden. (Peter Öhm/-8010)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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