Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 080704 - 0785 Innenstadt: Elfköpfige mutmaßliche Betrügerbande festgenommen
Frankfurt (ots)
Der Polizei ist es in den gestrigen Nachmittagsstunden gelungen, in der Frankfurter Innenstadt elf mutmaßliche Betrüger im Alter zwischen 19 und 40 Jahren, darunter vier Frauen, festzunehmen. Gegen die aus Bulgarien stammenden Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kontoeröffnungs- und Lastschriftbetruges eingeleitet. Der von den Festgenommenen angerichtete Schaden ist beträchtlich, kann aber wegen der noch nicht sämtlich vorliegenden Schadensaufstellungen in der Höhe nicht beziffert werden.
Seit etwa drei Wochen verzeichnet das zuständige Fachkommissariat K 33 vermehrt Anzeigeneingänge geschädigter Einzelhandelsunternehmen die Lastschriftbetrügereien, begangen durch bulgarische Staatsangehörige, beinhalten. Überwiegend werden Kaufhäuser in der Frankfurter Innenstadt "heimgesucht". Der Einkauf wird ausschließlich mit EC-Karten, ausgestellt von einem einzigen betroffenen Bankinstitut, bezahlt. Da keine Kontodeckung vorhanden ist, "platzen" kurze Zeit später die Lastschriften. Die Einzelhändler bleiben auf dem Schaden sitzen.
Bei der gestrigen Festnahmeaktion hatten Kaufhausdetektive gegen 15.15 Uhr zunächst eine Frau und Mann, die sich als bulgarische Staatsangehörige ausgewiesen hatten, beim versuchten betrügerischen Einkauf von Kinderkleidung ertappt und festgenommen. Nach dem Hinweis, dass vor dem Kaufhaus noch eine Gruppe von neun Personen stünden, die man ebenfalls als Bulgaren einschätzen würde, wurde uniformierte Kräfte nach dort beordert. Die Personen wurden überprüft. Dabei konnten bei acht Personen EC-Karten der betroffenen Bank gefunden werden. Sämtliche Beschuldigten wurden daraufhin festgenommen.
Als Haupttäter, der bei der Polizei bereits bekannt ist, gilt ein 40-Jähriger. Er wird von geständigen Mittätern (sogenannten Läufern) schwer belastet. Demnach soll er seine Landsleute für Betrugstaten angeworben und nach Deutschland gebracht haben. Bei den Formalitäten, die sich im Zusammenhang mit den Kontoeröffnungen ergeben haben, soll er behilflich gewesen sein. Ferner soll er die betrügerischen Einkäufe überwacht und das Betrugsgut entgegengenommen haben. Am kommenden Wochenende war die Rückkehr nach Bulgarien vorgesehen.
Zwei der Festgenommenen sind zwischenzeitlich mangels Haftgründe wieder entlassen worden. Die restlichen 10 Personen werden dem Haftrichter vorgeführt.
Zum Hintergrund: Der modus Operandi ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass bulgarische Staatsangehörige involviert sind. Diesen Lastschriftbetrügereien geht immer ein Kontoeröffnungsbetrug voraus. Im vorliegenden Fall hatten 10 der Festgenommenen jeweils eine EC-Karte einstecken, die auf ihren Namen ausgestellt waren. Bei dem elften der Beschuldigten handelte es sich um den Haupttäter. Die meisten Personen verfügen über keinen Wohnsitz in Deutschland, jedoch erfolgten amtliche Anmeldungen (zum Schein). Die sind auch erforderlich, um überhaupt ein Konto eröffnen zu können. Um dann an eine EC-Karte zu kommen, müssen unbedingt Einnahmen nachgewiesen werden. Üblicherweise werden Einkünfte vorgetäuscht, indem z.B. Lohabrechnungen gefälscht werden oder einfach Erklärungen über eine Arbeitstätigkeit, die in Wirklichkeit nicht vorliegt, abgegeben werden. Die Schufa-Überprüfungen laufen ebenso ins Leere wie die polizeilichen Überprüfungen, weil die Kontoeröffner bisher in Deutschland unauffällig waren. Die EC-Karten werden an die Scheinadresse geschickt - wie im vorliegenden Fall in anonymen Großwohnanlagen - wo leerstehende Briefkästen mit den Namen der Kontoeröffner nur zum Zweck hergerichtet werden, die EC-Karten und den Brief mit der PIN in Empfang zu nehmen. Sobald die EC-Karten ausgeliefert worden sind, beginnen die betrügerischen Wareneinkäufen und Bargeldabhebungen, meist unter der Aufsicht eines in der Hierarchie höher stehenden Mittäters. Der gibt in der Regel vor, welche Waren eingekauft werden sollen. Er nimmt auch die Betrugswaren in Empfang und verhehlt sie später gewinnbringend weiter. Da es sich bei den Kontoeröffnern meist um sozial schwache Personen handelt, die auch als "Läufer" bezeichnet werden und die mit den Gepflogenheiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland nicht umgehen können, bedarf es der Anleitung bei der Abwicklung von Formalitäten bei der Kontoeröffnung in der Bank und bei den Scheinanmeldungen. Dabei ist einer der Haupttäter "behilflich", meist unter dem Deckmantel eines Dolmetschers. Diese Betrugsmasche ist zunächst schwer nachweisbar, weil der Kontoeröffnungsbetrug als Vorbereitungshandlung für den Lastschriftbetrug dient. Erst wenn die Lastschriften mangels Kontodeckung zurückgebucht worden sind, dann ist der von Beginn an geplante Betrug vollendet. Die Schäden in der Gesamtheit sind hoch und bis die Betrügereien erkannt werden, sind die Täter meist in ihr Heimatland zurückgekehrt. (Karlheinz Wagner/069/755-82115)
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