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POL-F: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main Wohnungsdurchsuchungen in Ermittlungsverfahren gegen "Hütchenspieler"

Frankfurt (ots)

In den frühen Morgenstunden des 21.10.2009 haben
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt in einem von der 
Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft geführten 
Ermittlungsverfahren die Wohnungen von zwei im Bahnhofsviertel 
agierenden Gruppierungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen 
Betrugs sowie weiterer Straftaten durchsucht und hierbei 
umfangreiches Beweismaterial sichergestellt sowie zwei Personen 
vorläufig festgenommen.
Den insgesamt 12 - überwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien 
stammenden -  Beschuldigten wird vorgeworfen, seit mindestens Juni 
2009 insbesondere durchreisende Touristen, aber auch gutgläubige 
Ortsansässige, um teils hohe Geldbeträge beim sogenannten 
"Hütchenspiel" erleichtert zu haben.
 So wurden beispielsweise einem Geschädigten innerhalb einer Minute 
EUR 1.500,- abgenommen; im Anschluss hieran wurde er zum 
Geldautomaten begleitet, um neues Spielgeld abzuheben, welches dann 
in die Taschen der Hütchenspieler floss.
Dabei gingen die Beschuldigten durchgängig arbeitsteilig vor und 
setzten unter anderem sog. "Anreißer" ein, die mit dem eigentlichen 
Hütchenspieler zum Schein spielten, um Passanten zum Mitspielen zu 
animieren und durch erzielte Gewinne bei den später Geschädigten den 
Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein faires Spiel.
Eine Mitspielerin war sogar eigens dafür eingesetzt, sich mit den 
potentiellen Opfern "anzufreunden" und sie zu mehreren 
Bargeldabhebungen zu veranlassen.
Eine Gewinnchance hatten die Opfer dagegen nie. In den jeweils 
entscheidenden Spielen manipulierte der Spieler, von den Opfern 
unbemerkt, die Kugel unter ein anderes Hütchen als dasjenige unter 
dem es sich bei normalem Verlauf hätte befinden müssen.
Im Rahmen der über mehrere Monate - überwiegend verdeckt - 
geführten Ermittlungen konnten 19 bandenmäßig begangene 
Betrugshandlungen beweiskräftig dokumentiert werden.
Gegen alle beteiligten Beschuldigten wurden 
Aufenthaltsverbotsverfügungen für das Bahnhofsviertel erlassen. Ein 
Verstoß hiergegen wird mit einem empfindlichen Zwangsgeld geahndet. 
Die Frankfurter Polizei wird die Aufenthaltsverbotsverfügungen in den
nächsten Wochen intensiv kontrollieren.
Horst Streiff 					Alexander Löhr
Leitender Oberstaatsanwalt			PP Frankfurt am Main

Rückfragen bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Der Generalstaatsanwalt
- Pressesprecher -

Tel. 069/1367-2645 Fax 069/1367-6997

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