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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 091229 - 1631 Frankfurt: Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern beim Jahreswechsel

Frankfurt (ots)

Zum bevorstehenden Jahreswechsel appelliert die
Frankfurter Polizei an die Bürger und Gäste unserer Stadt, beim 
Umgang mit Feuerwerkskörpern Verstand und Verantwortungsbewusstsein 
walten zu lassen. Leider kam es in den vergangenen Jahren immer 
wieder zu Verletzungen und Bränden durch den unsachgemäßen Umgang mit
Feuerwerkskörpern.
Grundsätzlich müssen die Benutzer von Pyrotechnik die gesetzlichen
Bestimmungen einhalten. So ist Feuerwerk nur am 31.12. und 01.01 
erlaubt und zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen muss
ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Neu ist seit
diesem Jahr, dass auch zu Fachwerkhäusern und Reet gedeckten Häusern 
ein ausreichender Abstand eingehalten werden muss, nachdem es im 
Bundesgebiet zu mehreren Bränden durch Feuerwerkskörper gekommen war.
Verstöße gegen das Sprenggesetz bzw. die 1. Verordnung zum 
Sprenggesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 
10.000,- Euro geahndet werden.
Ferner sollten die Käufer von Feuerwerksartikeln auf eine BAM- 
Kennzeichnung Wert legen und die Finger von illegalen Importen aus 
dem Ausland lassen, die in der Regel nicht Handhabungssicher sind. 
Ebenfalls wird vor der Verwendung und der Herstellung von selbst 
gebauten Feuerwerkskörpern gewarnt. Sei es auf Grundlage von 
vermeintlichen chemischen Kenntnissen oder durch das Zusammenmischen 
mehrerer Feuerwerkskörper, diese sogenannten Selbstlaborate erfüllen 
keinerlei Sicherheitsstandards, sind verboten und können zu 
schwersten Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen der Pyrotechnik 
sollte die Betriebsanweisung genau studiert und eingehalten werden, 
insbesondere die Altersbeschränkungen sollten durch die Eltern 
überwacht werden.
Haus und Wohnungsbesitzer sollten überlegen, ob es nicht möglich 
ist brennbares Material von Balkonen oder Freiflächen zu entfernen, 
um einer mögliche Brandgefahr zu entgegnen.
Gerade unter Alkoholeinfluss ist es in den vergangenen Jahren zu 
Körperverletzungen gekommen, bei denen zum Teil gezielt 
Feuerwerkskörper in Richtung von Personen abgefeuert wurden. Nicht 
nur das dadurch schwere Verletzungen hervorgerufen werden können, 
sondern hier wird in der Regel ein Straftatbestand erfüllt, der von 
den eingesetzten Beamten konsequent verfolgt wird.
Die Frankfurter Polizei wünscht als Einwohnern und Besuchern von 
Frankfurt einen guten und schadensfreien Rutsch ins neue Jahr.
(Alexander Löhr, 069/ 755- 82117)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Außerhalb der Arbeitszeit: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm





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