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POL-F: 110605 - 682 Bahnhofsgebiet: Verstoß gegen SprengG - Treffen der "Sprengszene" in Frankfurt

Frankfurt (ots)

Mitte vergangene Woche erhielt das zuständige Fachkommissariat K 15 Hinweise über ein geplantes Treffen von Mitgliedern aus der "Sprengszene" in Frankfurt. In einem entsprechenden Internetforum wurde verabredet, dass man sich am Samstagmittag in Frankfurt am Hauptbahnhof einfinden soll. Als Treffpunkt wurde ein Restaurant im Bahnhofsgebiet genannt. Von dort aus wolle man gemeinsam losziehen und "Party machen" und es wurde allgemein dazu aufgefordert, dass jeder "etwas mitzubringen habe".

Bei diesem Personenkreis handelt es sich um junge Leute, die der Spreng- und Bastelszene angehören. Diese experimentieren u.a. mit in- und ausländischer Pyrotechnik mit dem Ziel, durch Manipulationen die jeweilige Umsetzungswirkung zu verstärken. Weitere Aufklärungen im o.g. Forum ergaben, dass bei derartigen Zusammenkünften in abgelegenen Bereichen Pyrotechnik bzw. Selbstlaborate umgesetzt und entsprechende Bild- sowie Filmdokumente im Internet eingestellt werden.

Aufgrund der bisherigen Auswertungsergebnisse konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei den mitzubringenden Gegenständen für das genannten Treffen um Baupläne für eine unbekannte Spreng- und Brandvorrichtung (USBV), pyrotechnische Gegenstände sowie Explosivstoffe bzw. Selbstlaborate handelt. Konkrete Personenbeschreibungen oder Personalien der Szeneklientel lagen nicht vor. Eine Auswertung der Internetkommunikation ergab jedoch, dass es sich um männliche Personen im Alter zwischen 15 bis 30 Jahren handeln soll. Nach Angaben des Hinweisgebers sollte sich der an dem Treffen teilnehmenden Personenkreises auf fünf Personen beschränken. Es war anzunehmen, dass die Personen Rucksäcke bzw. Taschen mitführen. Gegen 13.00 Uhr konnten Beamte eine fünfköpfige Personengruppe am besagten Restaurant antreffen und kontrollieren. Bei ihnen handelte es sich um Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren aus Rheinland Pfalz bzw. aus Frankfurt. Bei einem 15-jährigen Frankfurter konnte in dessen Rucksack zahlreiches Beweismittel (u.a. Anzündschnur, Magnesiumpulver, gepresstes Aluminium, Feuerzeugbenzin, Feuerzeug, Papprohr mit Schwarzpulver) sichergestellt werden. Die Personengruppe wurde anschließend in das Polizeipräsidium sistiert. Nach der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurden die Kinder bzw. Jugendlichen anschließend ihren Eltern übergeben.

Nach Anordnung eines Staatsanwaltes wurde das Zimmer des 15-jährigen Frankfurters in der Wohnung seiner Eltern durchsucht. Hier fanden die Beamten erhebliche Mengen an delaborierter Pyrotechnik, einen für ein USBV selbst gefertigten Bauplan, Kleinmengen von Schwarzpulver, zur Herstellung von USBV benötigte Werkzeuge und Hilfsmittel sowie ein Röhrchen mit einer Chemikalie. Diese Gegenstände wurden sichergestellt.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der Jugendliche bereits Anfang Mai 2011 im Visier der Polizei stand. Seinerzeit waren die Ermittler durch die besorgte Mutter alarmiert worden, weil der Filius im Keller größere Mengen an Chemikalien lagerte. Die zur Bewertung der Lage eingeschalteten Beamten des Landeskriminalamtes konnten diverse Chemikalien identifizieren, die sich für den Bau von Selbstlaboraten und Feuerwerkskörpern eignen. Der Besitz der einzelnen Chemikalien stellt zwar keinen Verstoß gegen Rechtsvorschriften dar, dennoch wurden sie nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sichergestellt und der Vernichtung zugeführt.

Auf Befragen erklärte der 15-Jährige, die Chemikalien in den Osterferien im Internet bestellt zu haben. Zum Motiv gab er an, sich als Hobby mit Chemie, Feuerwerk und Pyrotechnik zu beschäftigen. Der Vater befürwortete bislang die Experimentierfreude seines Sohnes. Im Rahmen der Vollstreckung der Wohnungsdurchsuchung fand er jedoch ein Einsehen, dass sein Sohn die rechtlichen Grenzen deutlich überschritten hätte und kündigte erzieherische Maßnahmen an. (Karlheinz Wagner/069/755-82115)

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