Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: Einladung - Termin heute
Frankfurt (ots)
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Polizeipräsidium Frankfurt am Main 16. Februar 2001
Pressepapier
Landesaktionstag am 16.02.2001
zum Thema
«Alkohol und Drogen im Straßenverkehr»
Neben den Hauptunfallursachen überhöhte bzw. nicht angepaßte Geschwindigkeit, mangelnder Sicherheitsabstand und Fehler beim Überholen, wirken sich auch der Konsum von Alkohol und Drogen auf die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich aus. Mit zunehmendem Trunkenheitsgrad der Fahrzeugführer nehmen die Unfallfolgen und somit die Anzahl der Schwerverletzten zu. Ähnlich ist es auch durch den Gebrauch von Drogen, die auf das zentrale Nervensystem wirken, zum Ausfall, zumindest zur eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeit beim Konsumenten führen, und somit die Fahrtüchtigkeit deutlich herabsetzen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr sind ebenso fatal wie bei Trunkenheitsfahrten.
Der Konsum sogenannter weicher Drogen ist nach einer Bewertung der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren weit verbreitet. Nach ihrer Schätzung haben mindestens 18 Prozent der Männer in Westdeutschland zwischen 18 und 58 Jahren bereits einmal Haschisch geraucht, Frauen zu 9,4 Prozent. Rechtsmediziner stellen bei Analysen ihrer polizeilich angeordneten Blutentnahmen bereits seit Jahren, daß bis zu 25 Prozent der auffällig gewordenen Autofahrer Cannabis-Produkte konsumiert haben.
Fachleute beziffern die Zahl der Konsumenten harter Drogen, also von Heroin, Kokain, Amphetamin usw., im Bundesgebiet auf 250.000 bis 300.000, wovon etwa 120.000 schwerstabhängig sind. Viele der Personen besitzen einen Führerschein und nehmen mit dem eigenen oder geliehenen Fahrzeug auch am öffentlichen Straßenverkehr teil. Die Fahrten dienen nicht nur zum Beschaffen von Alkohol und Drogen, sondern es werden auch Örtlichkeiten aufgesucht, an denen man gemeinsam konsumiert. Die Fahrt nach Hause erfolgt dann im berauschten Zustand und wird gelegentlich zum «Horrortrip». Die Unfallfolgen sind in der Regel nicht ausschließlich finanzieller oder materieller Art. Allzu häufig sehe sich Verursacher und auch Unbeteiligte mit Schmerzen und großem menschlichen Leid konfrontiert.
Bundesweit ereigneten sich im letzten Jahr rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle, wobei etwa 0,1 Prozent - rund 2.400 Unfälle - nach Experteneinschätzung durch den gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Drogen verursacht wurden.
Strafbarkeit
Stellte die Polizei in der Vergangenheit eine Verkehrsstraftat fest, bei der der Fahrer unter Alkoholeinwirkung oder anderer «berauschender Mittel» stand und dadurch andere Personen oder Sache gefährdete, wurde er nach der Feststellung seiner absoluten Fahruntüchtigkeit (mindestens 1,1 Promille) wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) oder wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) sanktioniert.
Seit dem 1.8.1998 ist der § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes dahingehend erweitert worden, daß auch folgenlose Fahrten unter Einfluß von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin und Designer-Amphetamin (Ecstasy) mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden können. Strafen zwischen 500 DM und 1.500 DM sowie ein Fahrverbot bis zu drei Monaten sind nun möglich. Gleichzeitig wird die zuständige Führerscheinstelle über die getroffenen Feststellungen der Polizei informiert und erhält das Ergebnis der angeordneten Blutprobe . Diese Behörde prüft nun, ob sich der Fahrerlaubnisinhaber noch einer MPU (Med. Psychologische Untersuchung) unterziehen muß, damit seine zukünftige Verkehrstüchtigkeit und sein Verantwortungsbewußtsein anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber bewertet werden kann. Ansonsten wird die Fahrerlaubnis aberkannt.
Erkenntnisse der Frankfurter Polizei
Der dargestellte Sachverhalt belegt die Notwendigkeit gezielter Verkehrskontrollen.
Seit der Einführung der Strafbarkeit von folgenlosen Drogenfahrten, haben sich auch die polizeilichen Verkehrskräfte auf die neuen rechtlichen Gegebenheiten eingestellt. Drogenschnelltests wurden außerdem eingeführt.
So wurden im Zeitraum vom August bis Dezember 2000 durch Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes bei Verkehrskontrollen 158 Blutentnahmen wegen Trunkenheit und 61 wegen des Verdachts des Drogeneinflusses angeordnet. Dies entspricht einem Anteil von rund 28 Prozent an den durchgeführten Blutentnahmen.
Alleine im Monat Januar diesen Jahres wurden außerdem im Stadtgebiet Frankfurt nochmals 11 drogenbeeinflußte Fahrer (gleich 34,4 Prozent) festgestellt. Dagegen stehen 21 alkoholisierte Kraftfahrer.
Auch die Feststellungen der Fahndungsgruppe der Polizeiautobahnstation Frankfurt a. M., die rund 160 stark befahrene Autobahnkilometer um Frankfurt und entlang des Rhein-Main Flughafens überwacht, belegen diesen Trend.
Ein besonders drastisches Beispiel ist der Monat Januar 2001.
Bei gezielten derartigen Verkehrskontrollen wurde 37-mal eine Blutentnahme angeordnet, 35 (gleich 95 %) wegen des Verdachts auf Drogeneinfluß und nur zweimal wegen Alkoholeinwirkung. Dabei konnte nicht nur Ecstasy bei den Fahrern bzw. in ihren Fahrzeugen sichergestellt werden, sondern auch Haschisch, Marihuana und Kokain. Entsprechende Strafverfahren, u. a. nach dem Betäubungsmittelgesetz, wurden zwangsläufig eingeleitet. All diese Ergebnisse belegen die Richtigkeit der polizeilichen Maßnahmen und werden auch in Zukunft - unabhängig von speziellen Landesaktionstagen - im Stadtgebiet und auf den Autobahnen zur Reduzierung des Gefahrenpotentials für jedermann durchgeführt.
Geplante Aktionen der Frankfurter Polizei zum Landesaktionstag
Neben dem Ansprechen von Verkehrsteilnehmern bei verschiedenen Kontrollaktionen und dem Überreichen von Informationsmaterialien, werden auch am
16.02.2001, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, die
Berufsschüler in der Heinrich-Kleyer-Schule, Kühhornshofweg 27,
im Unterricht gezielt über das Problem «Alkohol und Drogen im Straßenverkehr» informiert.
Außerdem wird bei einer
Simulationsfahrt
im Schulhof die Verlängerung des Anhaltewegs unter Einwirkung von Alkohol und Drogen gezeigt.
Weiterhin werden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden gezielte
mobile Verkehrskontrollen
im Stadtgebiet und auf den Autobahnen um Frankfurt a.M. durchgeführt.
Hinweis:
Alle geplanten Maßnahmen können durch interessierte Journalisten nach Kontaktaufnahme mit der Polizeipressestelle begleitet werden. (Jürgen Linker / -8012).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Frankfurt
Telefon: 069 755-8044
Fax: 069 755-8019
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