Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 010404 - Pressemitteilung Teil I, Polizeipressestelle Frankfurt/M.
Frankfurt (ots)
010404 - 0391 Frankfurt am Main: Raub mit Todesfolge geklärt - Festnahme von vier Tatverdächtigen
Nach umfangreichen Ermittlungen ist es dem zuständigen Raubkommissariat K 12 gelungen, den Überfall mit Todesfolge am 18. März 2001 zum Nachteil eines 54jährigen Malaysier in seiner Frankfurter Wohnung aufzuklären. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt vier Tatverdächtige und zwar drei Männer im Alter von 41, 40 und 37 Jahren sowie eine 24jährige Frau mit Unterstützung des hiesigen Fahndungskommissariates und des Polizeipräsidiums Südosthessen festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main befindet sich dieser Personenkreis zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Wie der Presse bereits bekannt, wurde am Vormittag des 18. März 2001 der 54jährige Geschädigte in seiner Wohnung im Holzgraben von zwei Männern und einer Frau überfallen, gefesselt und geknebelt. Einen 41jährigen Landsmann des Asiaten, der sich zu diesem Zeitpunkt auch in der Wohnung aufhielt, fesselten die Täter ebenfalls und sperrten ihn ins Badezimmer ein. Danach raubten sie aus der Wohnung einen Geldbetrag von mehreren zehntausend Mark sowie Uhren in einer nicht bekannten Größenordnung. Der 41jährige Besucher konnte sich befreien und fand den Geschädigten dann leblos im Wohnzimmer auf dem Boden liegend vor. Reanimationsversuche des hinzugezogenen Notarztes waren erfolglos. Das geknebelte Opfer war bereits an inspiriertem Blut erstickt.
Ein erster entscheidender Hinweis ging am 24.03.2001 bei der Polizeistation in Maintal ein. Eine Zeugin hatte sich gemeldet und ihren 37jährigen Freund und Lebensgefährten als einen der Täter bezeichnet. Sie hatte entsprechende Presseveröffentlichungen gelesen und Gewissensbisse bekommen. Noch am 24.03.2001 erfolgte die Festnahme des 37jährigen in seiner Maintaler Wohnung. Seiner Lebenspartnerin hatte er die Tat geschildert und bestätigte diese Details auch bei seiner Anhörung gegenüber den Frankfurter Kriminalbeamten. Als weitere Tatbeteiligte nannte er einen 40jährigen Deutschen aus Heusenstamm und dessen 24jährige Lebensgefährtin. Weitere Angaben zur Sache machte er nicht. Im Rahmen einer Zielfahndung konnten die Gesuchten am 27.03.2001, gegen 16.00Uhr vor ihren Wohnungen in Heusenstamm bzw. in Rodenbach dingfest gemacht werden. Beide legten ein Geständnis ab und betonten, daß es nicht beabsichtigt gewesen sei, den Beraubten zu töten. Für den Tod des Opfers machten sie den 37jährigen Komplizen verantwortlich. Dieser habe den Geschädigten geknebelt und auf ihn eingeschlagen.
Hintermann und Auftraggeber für diesen Raubüberfall soll nach ihrer Aussagen ein 41jähriger Grieche aus Frankfurt/M. gewesen sein, der auch unmittelbar nach dem Überfall die Tatwohnung aufgesucht und das Raubgut übernommen habe. Sie selbst seien wie ihr 37jähriger Mittäter lediglich mit einem geringen Anteil aus der Beute bedacht worden. Das Opfer hätten sie alle drei nicht gekannt.
Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. gegen den Flüchtigen 41jährigen Griechen Haftbefehl erlassen und entsprechende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. In der Wohnung seiner Eltern im Stadtteil Bockenheim stießen die Fahnder dabei auf eine größere Menge Diebesgut, darunter Uhren, Schmuck und Fotoapparate, das der Gesuchte dort offenbar zwischengelagert hatte. Nach einem Gespräch mit seinem Rechtsanwalt hat er sich am 02.04.2001 der Polizei gestellt. Zur Sache selbst machte der Beschuldigte bei der Polizei keine Angaben. Im Verlauf des gestrigen Tages wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der ihn ebenfalls in Untersuchungshaft nahm.
Während die beiden Deutschen (37 und 40 Jahre) im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten auffielen, trat der 41jährige Grieche wegen Diebstahlskriminalität in Erscheinung. Hintergrund der Tat könnte gewesen sein, daß der 54jährige Malaysier zu Lebzeiten im großen Stil Hehlerware bezogen und von dem Verkauf seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Der 41jährige Grieche kannte den Geschädigten und dürfte ihn auch mit gestohlener Ware beliefert haben. Hinsichtlich des konfiszierten Diebesgutes wurde zwischenzeitlich das zuständige Fachkommissariat eingeschaltet. In dieser Sache sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen (Peter Borchardt -/8011).
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