Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 010921 Pressemitteilung, PP Frankfurt
Frankfurt (ots)
010921 - 1082 Nachtrag zum Polizeibericht vom 18.09.2001, Nr. 1071, Zeilsheim: Sängerin durch Schußabgabe verletzt
Heute kurz nach Mitternacht wurde ein 41jähriger Türke festgenommen, der im Verdacht steht, am 18.09.2001 gegen 04.30 Uhr in einem türkischen Lokal in der Straße Pfaffenwiese einen Schuß auf eine dort aufgetretene 41jährige Sängerin abgegeben zu haben. Eigene Ermittlungen sowie Zeugenvernehmungen wiesen auf die Spur des 41jährigen. Dieser ist in Darmstadt wohnhaft und wurde dort heute nacht in seinem Pkw BMW angetroffen. Nach kurzer Verfolgungsfahrt konnte er in Offenthal gestellt werden. Bei seiner Festnahme befand er sich in alkoholisiertem Zustand. Die Vernehmung des Beschuldigten dauert zur Zeit an. (Manfred Füllhardt /-8015)
010921 - 1083 Ostend: Schwerer Verkehrsunfall
In den heutigen frühen Morgenstunden ereignete sich auf der Hanauer Landstraße in Höhe Launhardtstraße gegen 01.50 Uhr ein folgenschwerer Verkehrsunfall, bei dem drei Fahrzeuginsassen teilweise schwere Verletzungen erlitten. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 50.000 DM geschätzt. Ein Aushilfstaxifahrer befuhr mit seinem Fahrzeug der Marke Mercedes die Hanauer Landstraße stadtauswärts. Vermutlich auf Grund überhöhter Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn kam er ins Schleudern, geriet dabei auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Klein-Lkw, der von einem 36jährigen Mühltaler in Richtung Innenstadt gesteuert wurde. Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde der Taxifahrer in seinem Fahrzeug eingeklemmt, so daß die Feuerwehr ihn aus dem Wrack herausschneiden mußte. Mit schweren Verletzungen erfolgte sein Abtransport in die Uniklinik. Während der Lkw-Fahrer nur leichte Schnittverletzungen an der Hand erlitt, wurde sein 28jähriger Beifahrer mit einer Kopfverletzung stationär im Krankenhaus aufgenommen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, daß der Tacho des Taxis bei 130 km/h stehengeblieben war. Beide Unfallfahrzeuge mußten von der Unfallstelle weggeschleppt werden. (Jürgen Linker/ 8012).
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