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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 011120 Pressemitteilung 2, PP Frankfurt

Frankfurt (ots)

011120 -  1330    Oberrad:  Fingerabdruckspur
auf Rotweinflasche überführt Täter - Tötungsdelikt aus dem Jahre 
1992 aufgeklärt.
Am 14.12.1992, es war ein Montag, wurde ein damals 72 Jahre alter 
Mann in seinem in den Oberräder Gärten freistehenden Haus ermordet 
aufgefunden. Er lag im Bett und war mit mehreren Messerstichen 
getötet worden. Entdeckt wurde der Leichnam von einem Polizeibeamten 
der Reiterstaffel der Frankfurter Polizei, der mit dem 72jährigen zu 
Lebzeiten seit einigen Jahren freundschaftlich verbunden war. Die 
Haustüre stand offen, eine von drei Butzenglasscheiben ware 
eingeschlagen worden, in der Küche und im Schlafzimmer brannte 
Licht. Letztmals lebend war das Opfer in den Mittagsstunden des 
09.12.1992 von dessen Putzfrau gesehen worden.  Aufgrund der 
Feststellungen am Tatort und verschiedener Zeugenaussagen dürften 
der oder die Täter bereits in der Nacht vom 09. zum 10.12.1992 die 
Glasscheibe eingeschlagen haben und so in das Gebäude eingedrungen 
sein. Nach der Spurenlage wurde das Opfer in seinem Bett überrascht 
und dort getötet. Entwendet wurde offensichtlich nur ein Sparbuch. 
Im Laufe des 10.12.1992 wurde ein "junger, blonder Mann" mit diesem 
Sparbuch bei einer Sparkassenfiliale in Oberrad vorstellig und 
versuchte einen größeren Geldbetrag abzuheben. Dies scheiterte 
jedoch mangels erforderlicher Vollmacht. Durch den Erkennungsdienst 
wurde an einer auf dem Küchentisch der Tatwohnung stehenden 
Rotweinflasche ein auswertbarer Fingerabdruck gesichert, der jedoch 
keinem Berechtigten zugeordnet werden konnte. Am 14.10.1993 wurden 
die Ermittlungen erfolglos eingestellt. Anfang März 1994 teilte der 
Erkennungsdienst mit, daß der an der Rotweinflasche gesicherte 
Fingerabdruck einem heute 47 Jahre alten tschechischen Staatsbürger 
zugeordnet werden konnte. Dieser wurde am 22.12.1992 - also etwa 10 
Tage nach der Tötung des 72jährigen - zusammen mit einem heute 31 
Jahre alten Landsmann durch Polizeibeamte im Bereich der Mörfelder 
Landstraße überprüft. Die Männer waren dabei beobachtet worden, wie 
sie offensichtlich bei strömenden Regen Wohnungen ausbaldowerten. 
Bei dem 47jährigen bestanden Zweifel an der Echtheit seiner 
Ausweispapiere. Gegen den 31jährigen bestand seinerzeit Haftbefehl 
der Staatsanwaltschaft Bonn. Beide Männer wurden 
erkennungsdienstlich behandelt und einer Justizvollzugsanstalt 
überstellt. Ende April 1993 wurde der 47jährige in die damalige 
Tschechoslowakei abgeschoben; sein Landsmann Anfang Januar 1993 nach 
Bonn verlegt. Bei einer Kontrolle Ende April des gleichen Jahres in 
Bayreuth gab der 31jährige als Meldeanschrift ein Männerwohnheim in 
Frankfurt/M. an. Danach verlor sich seine Spur. Anfang März 1994 
wurde durch intensive Ermittlungen versucht, die Frage zu klären, ob 
der 47jährige evtl. tatortberechtigt gewesen sein kann. Dies konnte 
jedoch bald ausgeschlossen werden. Eine Vorlage der Lichtbilder der 
beiden Männer bei der Sparkassenangestellten, bei der am 10.12.1992  
der "junge, blonde Mann" mit dem Sparbuch des Opfers Geld abheben 
wollte, verliefen negativ. Am 07.04.1994 erging dann nur gegen den 
47jährigen Untersuchungshaftbefehl werden Mordes zum Nachteil des 72 
Jahre alten Oberräders. Nachdem Interpol Prag im April 2001 
mitgeteilt hatte, daß der 47jährige in seiner Geburtsstadt Ostrau 
wohnhaft ist, aber einer Auslieferung nicht in Frage kommt, wurde, 
bevor an ihn herangetreten werden sollte, seine Vernehmung und die 
Entnahme von Vergleichsmaterial im Rahmen der Rechtshilfe 
vorbereitet. Gleichzeitig konnte nunmehr ermittelt werden, daß der 
31jährige, mittlerweile verheiratet, in Offenbach wohnt. Somit 
konnten beide Männer zeitgleich am 13.11.2001 vernommen werden. Der 
in Frankfurt vernommene 31jährige gab nach wenigen Vorhalten zu, 
zusammen mit seinem jetzigen Schwager in einer Dezembernacht des 
Jahres 1992 in das Anwesen des Mordopfers eingedrungen zu sein. 
Jetzt stellte sich aber heraus, daß sein Mittäter nicht der in 
Ostrau ermittelte und parallel vernommene 47jährige, sondern ein 
heute 44 Jahre alter Mann aus Tschechien, war. Der 47jährige konnte 
nämlich glaubhaft machen, daß ihm 1992 bei einem Wohnungseinbruch 
alle Ausweispapiere entwendet worden waren. Ein zusätzlicher 
Fingerabdruckvergleich mit der Tatortspur schloß diesen auch als 
Täter aus. Zum Tatablauf gab der 31jährige an, daß er und der 
44jährige zufällig an dem Anwesen des Mordopfers vorbeigekommen 
seien. Dabei habe der 44jährige angeblich vorgeschlagen, dort 
einzubrechen. Nachdem sie eine Glasscheibe der Eingangstür 
eingeschlagen hatten und in dem Haus waren, soll der alte Mann 
aufgewacht sein. Er, der 31jährige, will daraufhin weggelaufen sein. 
Sein Komplize kam später nach und hatte ein Sparbuch dabei. Mit 
diesem versuchte er am nächsten Tag Geld abzuheben. Erst als der 
31jährige in der Zeitung von dem Mord las und seinen Landsmann 
fragte, ob er den Mann getötet habe, hätte dieser mit den Worten, 
"daß er schon immer mal einen umbringen wollte", den Vorhalt 
bestätigt. Am 14.11.2001 wurde der 31jährige dem Haftrichter 
vorgeführt, der gegen ihn Haftbefehl wegen Beteiligung an der Tötung 
des Oberräders erließ. Da der 44jährige gegenwärtig in Pilsen eine 
langjährige Freiheitsstrafe wegen Raubes verbüßt, konnten dort 
zwischenzeitlich seine Fingerabdrücke verglichen werden. Dabei 
stellte sich heraus, daß er sich 1992 mit dem Ausweis des 47jährigen 
ausgewiesen hatte und er der Verursacher der Fingerspur an der 
Rotweinflasche ist. Durch die sofortige Erweiterung des 
Rechtshilfeersuchen konnte der 44jährige am 14.11.2001 in der 
Justizvollzugsanstalt in Pilsen gehört werden. Er gab an, den 
31jährigen (seinen Schwager) nicht zu kennen, niemals in Frankfurt 
gewesen zu sein und meinte auf konkrete Vorhalte, daß die Polizei 
lügen würde. Da das Verfahren gegen den 44jährigen vermutlich von 
der Staatsanwaltschaft Pilsen übernommen werden wird, wurde von 
weiteren Vernehmungsversuchen zunächst Abstand genommen. Nach dem 
derzeitigen Ermittlungsstand gehen die Ermittler davon aus, daß das 
Tötungsdelikt zum Nachteil des damals 72 Jahre alten Oberräders als 
geklärt angesehen werden kann. (Karlheinz Wagner/ -8014).
Bereitschaftsdienst: Jürgen Linker, Telefon 06172-44189
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