Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 011120 Pressemitteilung 2, PP Frankfurt
Frankfurt (ots)
011120 - 1330 Oberrad: Fingerabdruckspur auf Rotweinflasche überführt Täter - Tötungsdelikt aus dem Jahre 1992 aufgeklärt.
Am 14.12.1992, es war ein Montag, wurde ein damals 72 Jahre alter Mann in seinem in den Oberräder Gärten freistehenden Haus ermordet aufgefunden. Er lag im Bett und war mit mehreren Messerstichen getötet worden. Entdeckt wurde der Leichnam von einem Polizeibeamten der Reiterstaffel der Frankfurter Polizei, der mit dem 72jährigen zu Lebzeiten seit einigen Jahren freundschaftlich verbunden war. Die Haustüre stand offen, eine von drei Butzenglasscheiben ware eingeschlagen worden, in der Küche und im Schlafzimmer brannte Licht. Letztmals lebend war das Opfer in den Mittagsstunden des 09.12.1992 von dessen Putzfrau gesehen worden. Aufgrund der Feststellungen am Tatort und verschiedener Zeugenaussagen dürften der oder die Täter bereits in der Nacht vom 09. zum 10.12.1992 die Glasscheibe eingeschlagen haben und so in das Gebäude eingedrungen sein. Nach der Spurenlage wurde das Opfer in seinem Bett überrascht und dort getötet. Entwendet wurde offensichtlich nur ein Sparbuch. Im Laufe des 10.12.1992 wurde ein "junger, blonder Mann" mit diesem Sparbuch bei einer Sparkassenfiliale in Oberrad vorstellig und versuchte einen größeren Geldbetrag abzuheben. Dies scheiterte jedoch mangels erforderlicher Vollmacht. Durch den Erkennungsdienst wurde an einer auf dem Küchentisch der Tatwohnung stehenden Rotweinflasche ein auswertbarer Fingerabdruck gesichert, der jedoch keinem Berechtigten zugeordnet werden konnte. Am 14.10.1993 wurden die Ermittlungen erfolglos eingestellt. Anfang März 1994 teilte der Erkennungsdienst mit, daß der an der Rotweinflasche gesicherte Fingerabdruck einem heute 47 Jahre alten tschechischen Staatsbürger zugeordnet werden konnte. Dieser wurde am 22.12.1992 - also etwa 10 Tage nach der Tötung des 72jährigen - zusammen mit einem heute 31 Jahre alten Landsmann durch Polizeibeamte im Bereich der Mörfelder Landstraße überprüft. Die Männer waren dabei beobachtet worden, wie sie offensichtlich bei strömenden Regen Wohnungen ausbaldowerten. Bei dem 47jährigen bestanden Zweifel an der Echtheit seiner Ausweispapiere. Gegen den 31jährigen bestand seinerzeit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn. Beide Männer wurden erkennungsdienstlich behandelt und einer Justizvollzugsanstalt überstellt. Ende April 1993 wurde der 47jährige in die damalige Tschechoslowakei abgeschoben; sein Landsmann Anfang Januar 1993 nach Bonn verlegt. Bei einer Kontrolle Ende April des gleichen Jahres in Bayreuth gab der 31jährige als Meldeanschrift ein Männerwohnheim in Frankfurt/M. an. Danach verlor sich seine Spur. Anfang März 1994 wurde durch intensive Ermittlungen versucht, die Frage zu klären, ob der 47jährige evtl. tatortberechtigt gewesen sein kann. Dies konnte jedoch bald ausgeschlossen werden. Eine Vorlage der Lichtbilder der beiden Männer bei der Sparkassenangestellten, bei der am 10.12.1992 der "junge, blonde Mann" mit dem Sparbuch des Opfers Geld abheben wollte, verliefen negativ. Am 07.04.1994 erging dann nur gegen den 47jährigen Untersuchungshaftbefehl werden Mordes zum Nachteil des 72 Jahre alten Oberräders. Nachdem Interpol Prag im April 2001 mitgeteilt hatte, daß der 47jährige in seiner Geburtsstadt Ostrau wohnhaft ist, aber einer Auslieferung nicht in Frage kommt, wurde, bevor an ihn herangetreten werden sollte, seine Vernehmung und die Entnahme von Vergleichsmaterial im Rahmen der Rechtshilfe vorbereitet. Gleichzeitig konnte nunmehr ermittelt werden, daß der 31jährige, mittlerweile verheiratet, in Offenbach wohnt. Somit konnten beide Männer zeitgleich am 13.11.2001 vernommen werden. Der in Frankfurt vernommene 31jährige gab nach wenigen Vorhalten zu, zusammen mit seinem jetzigen Schwager in einer Dezembernacht des Jahres 1992 in das Anwesen des Mordopfers eingedrungen zu sein. Jetzt stellte sich aber heraus, daß sein Mittäter nicht der in Ostrau ermittelte und parallel vernommene 47jährige, sondern ein heute 44 Jahre alter Mann aus Tschechien, war. Der 47jährige konnte nämlich glaubhaft machen, daß ihm 1992 bei einem Wohnungseinbruch alle Ausweispapiere entwendet worden waren. Ein zusätzlicher Fingerabdruckvergleich mit der Tatortspur schloß diesen auch als Täter aus. Zum Tatablauf gab der 31jährige an, daß er und der 44jährige zufällig an dem Anwesen des Mordopfers vorbeigekommen seien. Dabei habe der 44jährige angeblich vorgeschlagen, dort einzubrechen. Nachdem sie eine Glasscheibe der Eingangstür eingeschlagen hatten und in dem Haus waren, soll der alte Mann aufgewacht sein. Er, der 31jährige, will daraufhin weggelaufen sein. Sein Komplize kam später nach und hatte ein Sparbuch dabei. Mit diesem versuchte er am nächsten Tag Geld abzuheben. Erst als der 31jährige in der Zeitung von dem Mord las und seinen Landsmann fragte, ob er den Mann getötet habe, hätte dieser mit den Worten, "daß er schon immer mal einen umbringen wollte", den Vorhalt bestätigt. Am 14.11.2001 wurde der 31jährige dem Haftrichter vorgeführt, der gegen ihn Haftbefehl wegen Beteiligung an der Tötung des Oberräders erließ. Da der 44jährige gegenwärtig in Pilsen eine langjährige Freiheitsstrafe wegen Raubes verbüßt, konnten dort zwischenzeitlich seine Fingerabdrücke verglichen werden. Dabei stellte sich heraus, daß er sich 1992 mit dem Ausweis des 47jährigen ausgewiesen hatte und er der Verursacher der Fingerspur an der Rotweinflasche ist. Durch die sofortige Erweiterung des Rechtshilfeersuchen konnte der 44jährige am 14.11.2001 in der Justizvollzugsanstalt in Pilsen gehört werden. Er gab an, den 31jährigen (seinen Schwager) nicht zu kennen, niemals in Frankfurt gewesen zu sein und meinte auf konkrete Vorhalte, daß die Polizei lügen würde. Da das Verfahren gegen den 44jährigen vermutlich von der Staatsanwaltschaft Pilsen übernommen werden wird, wurde von weiteren Vernehmungsversuchen zunächst Abstand genommen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand gehen die Ermittler davon aus, daß das Tötungsdelikt zum Nachteil des damals 72 Jahre alten Oberräders als geklärt angesehen werden kann. (Karlheinz Wagner/ -8014).
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