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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 020327 - 0370 Frankfurt am Main: Zirkus verstieß gegen das Artenschutzabkommen - Fall nach zwei Jahren aufgeklärt.

Frankfurt (ots)

Einen etwas ungewöhnlichen Fall des Verstoßes
gegen das  Artenschutzabkommen beschäftigte rund zwei Jahre das 
Fachkommissariat  für Umweltkriminalität beim Polizeipräsidium in 
Frankfurt a. M.  Hierbei ging es um das Einschläfern von zwei 
Zirkustigern. Der  Polizei wurde bereits im März 2000 angezeigt, daß 
ein  Zirkusunternehmen, welches zum damaligen Zeitpunkt in Frankfurt 
am  Main ein Gastspiel gab, einen vier- und einen sechsjährigen 
Tiger  töten ließ, da sie angeblich für die tägliche Show nicht mehr 
 einsetzbar waren. Die Ermittlungen gestalteten sich alleine schon  
deshalb schwierig, weil der Zirkus in Deutschland und dem  
europäischen Ausland ständig unterwegs war und in unterschiedlichen  
Städten gastierte. Trotzdem konnten die Kriminalisten feststellen,  
daß die Raubtiergruppe von 13 auf 11 Tiere reduziert war und für die 
 fehlenden zwei Tiger keine plausible Erklärung abgegeben bzw. ein  
schriftlicher Nachweis vorgelegt werden konnte. Über den Fehlbestand 
 hätte der Besitzer nach dem internationalen Artenschutzabkommen -  
darunter fallen zum Beispiel auch in Gefangenschaft lebende  
Raubtiere, die sogar unter den höchsten Schutzstatus fallen - eine  
entsprechende Sondererlaubnis der Naturschutzbehörde über die  
"Vermarktung von streng geschützten Tieren" vorlegen müssen. Die  
Geschichte, daß die beiden Raubkatzen bei einer Gastspielreise in 
den  USA im Jahre 2000 aus Sicherheitsgründen erschossen wurden, 
nachdem  sie einen Mitarbeiter des Zirkus angefallen hätten, konnte 
anhand der  Dokumentationen amerikanischer Kollegen widerlegt 
werden. Unter  Einschaltung weiterer ausländischer 
Polizeidienststellen und  Artenschutzbehörden ergaben sich Hinweise 
auf einen 51jährigen  Veterinär aus Norddeutschland. Der 
Tatverdacht, daß er etwas mit der  Tötung der beiden Tiger zu tun 
haben könnte, wurde so konkret, daß  ein Durchsuchungsbeschluß für 
die Wohn- und Geschäftsräume des Mannes  durch das Amtsgericht 
erging. Der Veterinär räumte in seiner  polizeilichen Vernehmung 
ein, die beiden Tiere im Auftrag des  Tierhalters in Frankfurt am 
Main eingeschläfert zu haben, da sie  angeblich an einer 
gesteigerten Aggressivität litten. Als Lohn für  seine Arbeit habe 
er die toten Tiere erhalten. Das eine Tigerfell war  
zwischenzeitlich zu einem Vorleger verarbeitet worden, welches in 
der  Wohnung des Mannes sichergestellt wurde. Der zweite Tiger 
befand sich  noch im Kühlraum des beauftragten Präparators, der 
wiederum diesen  Tierkörper als bargeldloses Honorar für seine 
Leistungen erhalten  hatte. Auch diese Überreste wurden eingezogen. 
Derzeit fehlen  lediglich noch der Schädel und die Krallen des 
Präparates aus dem  Besitz des Veterinärs. Zwischenzeitlich wurden 
zwar EG-Dokumente nach  dem Artenschutzabkommen den Ermittlern über 
zwei Präparate vorgelegt,  jedoch bedürfen diese noch der 
Überprüfung bei der zuständigen  Fachbehörde. Diesbezüglich dauern 
die Ermittlungen wegen des  Verstoßes gegen das 
Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz  noch an. Das 
Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Tigerbesitzer  ist als 
geklärt anzusehen, so daß die Akten durch das  Fachkommissariat in 
Kürze zur weiteren Prüfung an die  Staatsanwaltschaft abgegeben 
werden. (Jürgen Linker/ -8012).
Bereitschaftsdienst:  Karlheinz Wagner, Telefon: 06107-3913, Handy:  
0177-23697787 (nach 17.00 Uhr).
Bereitschaftsdienst ab Karfreitag bis einschließlich Ostermontag:  
Manfred Füllhardt, Telefon 06142-63319.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

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Fax: 069-755-8019
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