Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 020327 - 0370 Frankfurt am Main: Zirkus verstieß gegen das Artenschutzabkommen - Fall nach zwei Jahren aufgeklärt.
Frankfurt (ots)
Einen etwas ungewöhnlichen Fall des Verstoßes gegen das Artenschutzabkommen beschäftigte rund zwei Jahre das Fachkommissariat für Umweltkriminalität beim Polizeipräsidium in Frankfurt a. M. Hierbei ging es um das Einschläfern von zwei Zirkustigern. Der Polizei wurde bereits im März 2000 angezeigt, daß ein Zirkusunternehmen, welches zum damaligen Zeitpunkt in Frankfurt am Main ein Gastspiel gab, einen vier- und einen sechsjährigen Tiger töten ließ, da sie angeblich für die tägliche Show nicht mehr einsetzbar waren. Die Ermittlungen gestalteten sich alleine schon deshalb schwierig, weil der Zirkus in Deutschland und dem europäischen Ausland ständig unterwegs war und in unterschiedlichen Städten gastierte. Trotzdem konnten die Kriminalisten feststellen, daß die Raubtiergruppe von 13 auf 11 Tiere reduziert war und für die fehlenden zwei Tiger keine plausible Erklärung abgegeben bzw. ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden konnte. Über den Fehlbestand hätte der Besitzer nach dem internationalen Artenschutzabkommen - darunter fallen zum Beispiel auch in Gefangenschaft lebende Raubtiere, die sogar unter den höchsten Schutzstatus fallen - eine entsprechende Sondererlaubnis der Naturschutzbehörde über die "Vermarktung von streng geschützten Tieren" vorlegen müssen. Die Geschichte, daß die beiden Raubkatzen bei einer Gastspielreise in den USA im Jahre 2000 aus Sicherheitsgründen erschossen wurden, nachdem sie einen Mitarbeiter des Zirkus angefallen hätten, konnte anhand der Dokumentationen amerikanischer Kollegen widerlegt werden. Unter Einschaltung weiterer ausländischer Polizeidienststellen und Artenschutzbehörden ergaben sich Hinweise auf einen 51jährigen Veterinär aus Norddeutschland. Der Tatverdacht, daß er etwas mit der Tötung der beiden Tiger zu tun haben könnte, wurde so konkret, daß ein Durchsuchungsbeschluß für die Wohn- und Geschäftsräume des Mannes durch das Amtsgericht erging. Der Veterinär räumte in seiner polizeilichen Vernehmung ein, die beiden Tiere im Auftrag des Tierhalters in Frankfurt am Main eingeschläfert zu haben, da sie angeblich an einer gesteigerten Aggressivität litten. Als Lohn für seine Arbeit habe er die toten Tiere erhalten. Das eine Tigerfell war zwischenzeitlich zu einem Vorleger verarbeitet worden, welches in der Wohnung des Mannes sichergestellt wurde. Der zweite Tiger befand sich noch im Kühlraum des beauftragten Präparators, der wiederum diesen Tierkörper als bargeldloses Honorar für seine Leistungen erhalten hatte. Auch diese Überreste wurden eingezogen. Derzeit fehlen lediglich noch der Schädel und die Krallen des Präparates aus dem Besitz des Veterinärs. Zwischenzeitlich wurden zwar EG-Dokumente nach dem Artenschutzabkommen den Ermittlern über zwei Präparate vorgelegt, jedoch bedürfen diese noch der Überprüfung bei der zuständigen Fachbehörde. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz noch an. Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Tigerbesitzer ist als geklärt anzusehen, so daß die Akten durch das Fachkommissariat in Kürze zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. (Jürgen Linker/ -8012).
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