Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 020503 - 0505 Gemeinsames Pressepapier der Polizei Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Frankfurt (ots)
"Freiwillige Abnahme von Vergleichsfingerabdrücken im Mordfall Tristan Brübach".
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Frankfurt am Main ermitteln bereits seit vier Jahren in diesem Mordfall. Das abscheuliche Verbrechen, dem der damals 13 Jahre alte Schüler Tristan Brübach zum Opfer gefallen ist, erschütterte die gesamte Öffentlichkeit.
Am 26. März 1998, einem Donnerstag, wurde Tristan Brübach in einem Tunnel des Liederbaches im Stadtteil Höchst gegen 16.00 Uhr von Kindern tot aufgefunden. Die Tunnelunterführung liegt in der Nähe des Bahnhofs Höchst und wurde von Ortskundigen - meist Kindern und Jugendlichen - als Abkürzung benutzt.
Am Tatort wurden Gegenstände aus dem Schulrucksack des Opfers aufgefunden, dabei ein Schulbuch, an dessen rückwärtigem Einband ein mit Blut des Opfers gelegter Fingerabdruck gesichert werden konnte. Diese individuelle Spur könnte im Rahmen von Vergleichsuntersuchungen dem Mörder Tristan Brübachs zugeordnet werden.
Obwohl der Täter seinen Fingerabdruck am Tatort hinterließ, gelang es trotz intensiver Ermittlungen und zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung - unter anderem wurden 13.484 Spuren und rund 9.500 Vergleichsfingerabdrücke überprüft - bis heute nicht, den Täter zu ergreifen.
Aus diesem Grund möchten Staatsanwaltschaft und Polizei nun einen neuen Ermittlungsschritt einleiten, der jedoch nur durch eine breite Akzeptanz und Unterstützung der Bevölkerung einschließlich einer konstruktiven Medienbegleitung zum Erfolg führen kann.
Basierend auf einer fundierten Tathergangsanalyse wurde durch das Bundeskriminalamt Wiesbaden ein Täterprofil erarbeitet, welches unter anderem Aussagen hinsichtlich des Alters sowie des Aufenthaltsbereiches des Täters liefert. In Anlehnung an das erstellte Täterprofil ist beabsichtigt, die Fingerabdrücke sämtlicher männlichen Einwohner der Frankfurter Stadtteile Sossenheim, Nied, Sindlingen, Zeilsheim, Höchst und Unterliederbach im Alter von 18 bis 49 Jahren und die zur Tatzeit dort wohnhaft waren mit den am Tatort gesicherten Spuren zu vergleichen.
Mit dieser Maßnahme wird am 10. Mai 2002 zunächst in den Stadtteilen Unterliederbach und Höchst begonnen. Die bereits persönlich angeschriebenen zirka 4.600 Bürger dieser beiden Stadtteile erhalten die Möglichkeit, ihre Fingerabdrücke in der Zeit
- vom 10.05. bis 22.05.02 (Pfingstfeiertage ausgeschlossen), Montag bis Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis17.00 Uhr, in der Sport- und Kuturhalle Unterliederbach, Hans-Böckler-Straße 4;
- vom 23.05. bis 29.05.02, Montag bis Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr, im Bolongaropalast Höchst, Bolongarostraße 109,
abnehmen zu lassen.
Voraussichtlich ab 06.05.02, also etwa eine Woche vor dem eigentlichen Beginn der freiwilligen Abnahme von Vergleichsfingerabdrücken, wird eine Hotline seitens des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main unter der Telefonnummer 0800-1008011 geschaltet. Über diesen Anschluß kann der Bürger Fragen zu diesen Maßnahmen stellen.
Parallel mit der Einrichtung des Bürgertelefons läuft ebenfalls ab 06.05.02 eine flankierende Plakat- und Handzettelaktion in den genannten Stadtteilen an, um die Bevölkerung über die geplante Vergleichsuntersuchung in diesem Mordfall zu informieren.
Staatsanwaltschaft und Polizei versichern ausdrücklich, daß die freiwillig zur Verfügung gestellten Fingerabdrücke nur und ausschließlich mit den hier vorhandenen Tatortspuren im Mordfall Tristan Brübach verglichen werden. Eine Speicherung über diesen speziellen Anlaß hinaus in kriminalpolizeiliche Datenbanken oder gar ein Abgleich mit anderen, bei der Polizei vorhandenen Fingerabdrücken / daktyloskopischen Tatortspuren, findet definitiv nicht statt. Die erkennungsdienstlichen Unterlagen einschließlich der personenbezogenen Daten werden nach negativer Überprüfung vernichtet. Diese Verfahrensweise ist aufgrund der rechtlichen Bestimmungen für die Polizei bindend.
Angesichts der Grausamkeit dieses Verbrechens sollte eine Aufklärung im Interesse aller Bürger sein. Nur die Teilnahmebereitschaft aller männlichen Bewohner, die heute zwischen 18 und 49 Jahre alt sind, geben uns die Chance zu einer baldigen Ermittlung und Ergreifung des Täters. Deshalb unser öffentliche Aufruf: "Unterstützen Sie Ihre Polizei und leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zur Aufklärung dieses Mordfalles". (Peter Borchardt/-8011).
Bereitschaftsdienst: Franz Winkler, Telefon 06182/60915, Handy 0172-6709290 (nach 17.00 Uhr).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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