Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 020618 - 0663 Worauf Sie beim Verkauf Ihres "Gebrauchten" achten sollten.
Frankfurt (ots)
Immer wieder kommt es vor, daß die Freude über den günstigen Verkauf eines älteren Autos schnell ins Gegenteil umschlägt. Dies liegt daran, daß der Käufer Ihres Wagens diesen nicht auf seinen Namen ummeldet. Betroffen hiervon sind vor allen Dingen die Verkäufer älterer Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu rund 2.500 Euro. Auch die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung "Die Käufer/in verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von drei Tagen" nutzt Ihnen nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Wird das Fahrzeug dann mit Ihren Kennzeichen weitergefahren, zahlen Sie die Kfz-Steuer, die Versicherungsprämien und haben den Ärger mit allen eingehenden Strafzetteln. Sollte das Fahrzeug ins Ausland verkauft und dort auf den Verkäufer angemeldet werden, wird in der Regel an die hiesige Zulassungsstelle keine Meldung ergehen. Es ist dann die Aufgabe des Verkäufers, die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist meist schwierig und zeitaufwendig.
Der einfachste und sicherste Schutz vor unliebsamen Überraschungen ist die vorübergehende Stillegung des Fahrzeugs. Sie benötigen dazu den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kfz-Kennzeichen. Die Gebühr hierfür beträgt zur Zeit 5,60 Euro.
Oftmals werden bei Verträgen auch falsche Namen und Scheinadressen angegeben. Vielfach wird auch der Ausweis vergessen und die Bemerkung angefügt: "Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich kann aber nicht noch einmal kommen, zahle aber jetzt gleich und nehme das Auto mit." Hier ist höchst Vorsicht geboten.
Nehmen sie in Ihren Kaufvertrag unbedingt Namen und Anschrift des Käufers mit auf. Lassen Sie sich in jedem Fall die Personalpapiere zeigen und fügen sie auch die Nummer der Personalpapiere in den Kaufvertrag mit ein.
Fügen Sie auch den Passus mit ein, daß alle Fahrzeugpapiere dem Käufer übergeben wurden.
Trotzdem nochmals der Hinweis: Der sicherste Weg, jedem Ärger, der auf Sie warten könnte, aus dem Weg zu gehen, ist es, für 5,60 Euro Ihr Fahrzeug vor der Übergabe vorübergehend stillzulegen. (Manfred Füllhardt/-8015).
Bereitschaftsdienst: Karlheinz Wagner, Telefon: 06107-3913, Handy: 0177-23697787 (nach 17.00 Uhr).
Vorläufig letzte Meldung.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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