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POL-F: 020618 - 0663 Worauf Sie beim Verkauf Ihres "Gebrauchten" achten sollten.

Frankfurt (ots)

Immer wieder kommt es vor, daß die Freude über
den günstigen Verkauf  eines älteren Autos schnell ins Gegenteil 
umschlägt. Dies liegt  daran, daß der Käufer Ihres Wagens diesen 
nicht auf seinen Namen  ummeldet. Betroffen hiervon sind vor allen 
Dingen die Verkäufer  älterer Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu 
rund 2.500 Euro. Auch die  in vielen Kaufverträgen getroffene 
Vereinbarung "Die Käufer/in  verpflichtet sich zur Ab- oder 
Ummeldung innerhalb von drei Tagen"  nutzt Ihnen nichts, wenn sich 
der Käufer nicht daran hält. Wird das  Fahrzeug dann mit Ihren 
Kennzeichen weitergefahren, zahlen Sie die  Kfz-Steuer, die 
Versicherungsprämien und haben den Ärger mit allen  eingehenden 
Strafzetteln. Sollte das Fahrzeug ins Ausland verkauft  und dort auf 
den Verkäufer angemeldet werden, wird in der Regel an  die hiesige 
Zulassungsstelle keine Meldung ergehen. Es ist dann die  Aufgabe des 
Verkäufers, die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu  besorgen. 
Dies ist meist schwierig und zeitaufwendig.
Der einfachste und sicherste Schutz vor unliebsamen Überraschungen  
ist die vorübergehende Stillegung des Fahrzeugs. Sie benötigen dazu  
den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kfz-Kennzeichen. Die  
Gebühr hierfür beträgt zur Zeit 5,60 Euro.
Oftmals werden bei Verträgen auch falsche Namen und Scheinadressen  
angegeben. Vielfach wird auch der Ausweis vergessen und die 
Bemerkung  angefügt: "Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich 
kann aber  nicht noch einmal kommen, zahle aber jetzt gleich und 
nehme das Auto  mit." Hier ist höchst Vorsicht geboten.
Nehmen sie in Ihren Kaufvertrag unbedingt Namen und Anschrift des  
Käufers mit auf. Lassen Sie sich in jedem Fall die Personalpapiere  
zeigen und fügen sie auch die Nummer der Personalpapiere in den  
Kaufvertrag mit ein.
Fügen Sie auch den Passus mit ein, daß alle Fahrzeugpapiere dem  
Käufer übergeben wurden.
Trotzdem nochmals der Hinweis: Der sicherste Weg, jedem Ärger, der  
auf Sie warten könnte, aus dem Weg zu gehen, ist es, für 5,60 Euro  
Ihr Fahrzeug vor der Übergabe vorübergehend stillzulegen.  (Manfred 
Füllhardt/-8015).
Bereitschaftsdienst:  Karlheinz Wagner, Telefon: 06107-3913, Handy:  
0177-23697787 (nach 17.00 Uhr).
Vorläufig letzte Meldung.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
Digitale Pressemappe im Internet: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=4970

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon:069-755-8044
Fax: 069-755-8019

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