Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 022307 - Pressemitteilung, Polizeipressestelle Frankfurt/M.
Frankfurt (ots)
022307 - 0782 Innenstadt: Taschendiebstahl lohnt nicht immer und verpflichtet manchmal zu Schadenersatz auch ohne Gerichtsurteil
Daß sich Taschendiebstahl nicht immer lohnt, mußte Anfang Juli ein bislang unbekannter Täter erkennen, als er an der Konstablerwache einer 29 Jahre alten Frankfurterin aus deren Handtasche das Handy stahl. Tage später hatte die Geschädigte den Dieb just an der gleichen Örtlichkeit wiedererkannt, als dieser ungeniert mit ihrem Handy telefonierte. Die Identifizierung des Gerätes war der Frau leicht gefallen, hatte es doch ein rotes Gehäuse und dies war recht auffällig. Also begab sich die couragierte Frankfurterin daraufhin zu dem Mann, sprach ihn an und verlangte die Herausgabe des Telefones. Sie sagte ihm, sie wolle die "IMEI-Nummer" überprüfen um festzustellen, ob es sich um ihr Eigentum handele. Es war dann auch ihr Handy. Von dem verdutzten Mann und verlangte die Frankfurterin nunmehr auch noch Schadenersatz von 200 Euro. Bereitwillig zahlte der Unbekannte das Geld und verschwand anschließend. Die polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich des Täters sind noch nicht abgeschlossen, jedoch sind die ermittelnden Beamten guten Mutes, ihm bald habhaft zu werden. Ihre Zuversicht ist durchaus begründet, da die Geschädigte offenbar noch immer mit dem Tatverdächtigen Kontakt hat. Unlängst erschien die 29jährige nämlich auf der Wache des 1. Polizeirevieres und fragte nach, ob sie quasi als "Wiedergutmachung" für ihren Ärger und Aufwand den Täter verpflichten könne, für sie Prospekte auszutragen.(Karlheinz Wagner/-82115).
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ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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