Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 180724 - 0708 Frankfurt-A3/B43: Gemeinsame Pressemitteilung der Frankfurter Polizei und Hessen Mobil: Verkehrsbehinderungen vor Konzert
Frankfurt (ots)
(em) Wie den Medien bereits bekannt ist, kam es am vergangenen Freitag (20. Juli 2018) im Bereich der A3 sowie der B43 vor einem Konzert in der Commerzbank Arena zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Die Frankfurter Polizei musste im Zuge dessen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr ergreifen.
Am Freitag machten sich viele Besucher auf den Weg zu einem am Abend stattfindenden Konzert. Wie bei solchen Großveranstaltungen üblich, hat die Frankfurter Polizei unter anderem mit ihrem Kooperationspartner Hessen Mobil, ein Konzept, die Sicherheit und den Straßenverkehr betreffend, erstellt. Teil des Konzeptes ist es, durch speziell für die Veranstaltung geöffnete Behelfsausfahrten, den Verkehr vorzeitig auf die Besucherparkplätze umzuleiten und so Verkehrsbehinderungen zu verhindern. Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt.
Am Freitag waren die Behelfsausfahrten zunächst nicht aktiviert, so dass die Frankfurter Polizei nun umfangreiche Verkehrsmaßnahmen durchführen musste. Vermutlich bedingt durch den Stau und den damit einhergehenden Zeitdruck, haben etwa 100 Personen ihr Fahrzeug ordnungswidrig auf einer Behelfsausfahrt im Bereich des Nordkreisels an der Anschlussstelle "Frankfurt Süd" geparkt. Dadurch haben sich die Autofahrer, ihre Begleiter und Dritte in Lebensgefahr gebracht.
Die Fahrzeuge haben keine Fahrbahn blockiert. Durch die Fahrzeugführer kam es jedoch zum Teil zu gefährlichen Situationen auf der B43, da sich eine Vielzahl von Personen über die Bundesstraße auf den Weg zum Stadion gemacht haben.
Die Polizei musste daher verschiedene Maßnahmen ergreifen, so zum Beispiel das Absperren von Fahrspuren, damit die Sicherheit der auf der Fahrbahn laufenden Konzertbesucher gewährleistet werden konnte.
Die Frankfurter Polizei betont noch einmal ausdrücklich, dass das Parken auf den Behelfsausfahrten nicht gestattet ist und zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Zeitnot rechtfertigt ein solches Verhalten nicht.
In dem vorliegenden Einzelfall wird das rechtswidrige Abstellen der Fahrzeuge für die Fahrer keine Konsequenzen haben, da die Polizei in umfangreiche Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen eingebunden war, um die Sicherheit der Konzertbesucher und der Veranstaltung gewährleisten zu können. Das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten war hier zunächst nachrangig und die Sicherheit der Konzertbesucher vorrangig einzustufen.
Die Frankfurter Polizei hat sofort zusammen mit ihren Kooperationspartnern Maßnahmen getroffen, um eine sichere und schnelle Rückreise zu gewährleisten. Dies gelang, indem die Behelfsausfahrten zeitnah besetzt und geöffnet werden konnten.
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