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POL-F: 030530 - 540 Frankfurt-Stadtgebiet: Sicherstellung von Elektro-Scootern - Gefährlicher Boom!

Frankfurt (ots)

Bis 24. Mai 2003 hat die Frankfurter Polizei in
ihrem Revierbereich insgesamt 21 Elektroroller, sogenannte
Elektro-Scooter, sichergestellt. Diese Elektro-Scooter hatten keine
Betriebserlaubnis und durften im öffentlichen Verkehrsraum (Straße,
Bürgersteig, Fußgängerzone) nicht benutzt werden.
Unterschieden werden muss hierbei zwischen meist recht preiswerten
Scootern, ohne Betriebserlaubnis und solchen, in der Regel
höherpreisigen Elektrorollern, denen eine Betriebserlaubnis erteilt
wurde. Diese müssen vom Halter Haftpflicht versichert werden und
bekommen ein Versicherungskennzeichen (analog dem eines Mofas).
Die Frankfurter Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass Scooter ohne Betriebserlaubnis nur im nichtöffentlichen Bereich,
also auf privaten Grundstücken, bewegt werden dürfen. Die von der
Polizei oder dem Ordnungsamt sichergestellten Roller wurden zumeist
von Kindern oder Jugendlichen benutzt. Auffällig war, dass hier die
Vorstellung herrschte, die Scooter dürften etwa auf dem Gehweg
benutzt werden, da dieser ja nicht zur Straße, also zum "öffentlichen
Verkehrsraum" gehöre. Dem ist natürlich nicht so.
Auch jene Roller mit Betriebserlaubnis und
Versicherungskennzeichen dürfen den Gehweg oder die Fußgängerzone
nicht benutzen. Allerdings sind die Führer dieser Fahrzeuge von der
Helmpflicht befreit, wenn sich die Höchstgeschwindigkeit bis zu 20
km/h bewegt. Dennoch empfiehlt sich natürlich das Tragen eines
Kopfschutzes. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig, jedoch muss
zumindest eine Prüfbescheinigung von Personen vorgelegt werden, die
nach dem 31. März 1965 geboren wurden.
Bislang wurde ein Verkehrsunfall bekannt, bei dem ein Scooter ohne
Betriebserlaubnis beteiligt war. Dieser ereignete sich am 13. März
2003, gegen 16.30 Uhr in der Emdener Straße, als zwei Jugendliche mit
einem solchen Fahrzeug den Gehweg befuhren und dort gegen einen
gusseisernen Absperrpfosten prallten.
Einer der beiden, ein 15jähriger, erlitt dabei unter anderem 
Prellungen im Kopfbereich. Jeder, der einen solchen Scooter dennoch 
im Straßenverkehr bewegt, muss sich darüber im klaren sein, dass bei 
einem Unfall auch erhebliche finanzielle Forderungen auf ihn zukommen
können, da das nicht zugelassene Fahrzeug nicht gemäß dem 
Pflichtversicherungsgesetz versichert werden kann.
Nur mit einer Betriebserlaubnis ist es möglich, bei einer 
Versicherungsgesellschaft einen Haftpflichtversicherungsvertrag 
abzuschließen.(Manfred Füllhardt/-82116)
Rufbereitschaft hat Herr Wagner, Telefon 06107-3913 oder
0177-2369778.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon:069 / 755 82 110
Fax: 069 / 755 82 109

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