Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 201215 - 1279 Frankfurt-Nordend: Drogenfund nach Alkoholkontrolle
Frankfurt (ots)
(wie) Gestern Abend gegen 22:00 Uhr staunte eine Polizeistreife des 3. Polizeireviers nicht schlecht, als sie einen roten Kleinwagen auf Höhe des Polizeipräsidiums anhielt und die beiden Insassen kontrollierte. Vorausgegangen war eine Fahndung nach dem roten Kleinwagen, dessen Insassen dabei beobachtet wurden, wie sie auf einem Rastplatz auf der A 66 Alkohol tranken und sich dann in den Wagen setzten und losfuhren.
Noch während der Kleinwagen angehalten wurde, trank der Fahrer, ein 39-Jähriger, eine Dose alkoholhaltigen Mischgetränks aus. Das echauffierte den Beifahrer, einen 35-Jährigen, der seinen Unmut darüber lautstark kundtat. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest kam auf 2,17 Promille beim Fahrer und auf 2,14 Promille beim Beifahrer. Ob es nun am Alkohol lag oder an der Aussichtslosigkeit der Situation kann abschließend nicht mehr gesagt werden, jedenfalls legte der Beifahrer eine Platte Haschisch, noch bevor er durchsucht wurde, aufs Autodach. Letztlich fanden die Polizeibeamten dann an den Körpern beider Insassen und im gesamten Fahrzeug noch insgesamt circa 2,2 Kilogramm Haschisch und etwa 5.800 Euro Bargeld. Drogen und Bargeld stellten die Beamten sicher. Der Fahrer wiederrum war vom Anpöbeln und Aufgeben des Beifahrers nicht erfreut und steckte der Polizeistreife noch am Kontrollort, dass der Beifahrer zuvor den Kleinwagen alkoholisiert gefahren sei, allerdings so schlecht, dass er dann das Steuer übernahm. Bei der weiteren Überprüfung der beiden Männer stellten die Ermittler fest, dass beide keinen Führerschein hatten. Zum Abschluss klickten die Handschellen.
Gegen den 35-Jährigen und den 39-Jährigen laufen nun Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln, der Trunkenheit im Verkehr, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sie werden heute dem Haftrichter vorgeführt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Der Kleinwagen gehört der unbeteiligten Frau des Beifahrers. Gegen sie wird nun auch wegen des Verdachts des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
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