Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 231101 - 2023 Frankfurt - Nordend: Schockanruf - Zeugen gesucht
Frankfurt (ots)
(py) Am Dienstagmorgen (31. Oktober 2023) gegen 09.00 Uhr kam es in der Fichardstraße zu einem Trickbetrug mittels "Schockanruf". Die Täter erbeuteten dabei mehrere tausend Euro.
Die 85-jährige Geschädigte wurde von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen, der vorgab, dass ihre Tochter in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt sei. Zur Abwendung der Untersuchungshaft müsse nun eine Kaution hinterlegt werden.
Mit der gutgläubigen Seniorin wurde ein Treffen in der Innenstadt auf der Zeil vor einer dortigen Apotheke vereinbart, bei dem sie einem unbekannten Abholer 17.000 Euro übergab.
Täterbeschreibung:
Männlich, etwa 1,60m groß, trug eine Brille mit goldenem Gestell, eine braune Steppjacke, braune Hose und ein helles Hemd.
Die Frankfurter Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Täter geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069/ 755-52499 oder mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Die Polizei warnt:
Bei dieser Betrugsmasche, auch "Schockanruf" genannt, nutzen hochprofessionell agierende Täter gezielt die Schockwirkung aus, die durch die Nachrichtenübermittlung beim Angerufenen ausgelöst wird. Die Betrüger sind äußerst kreativ und flexibel. Sie kombinieren die Fallvarianten "falsche Polizeibeamte", "Schockanrufer" und "Enkeltrick".
Das heißt, Sie haben vielleicht erst Ihren vermeintlichen Verwandten mit weinerlicher Stimme am Telefon und dann einen vermeintlichen Polizisten, Staatsanwalt oder Arzt. Solche gemeinsamen oder koordinierten Telefonanrufe gibt es in der Realität nicht.
Lassen Sie sich daher nicht durch angebliche Notlagen, Unfälle, Krankenhaus- oder Gefängnisaufenthalte im In- und Ausland unter Druck setzen.
Da im deutschen Rechtssystem keine Kaution hinterlegt werden muss, lassen Sie sich von dieser Masche nicht in die Irre führen. Versuchen Sie aber auch die angeblich betroffenen Angehörigen, deren soziales Umfeld und die Polizei unverzüglich zu kontaktieren.
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