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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 241015 - 1007 Frankfurt - Ginnheim: Trickbetrug - "Schockanruf"

Frankfurt (ots)

(lo) Am Montagnachmittag (14. Oktober 2024) kam es zwischen 14.30 Uhr und 15.00 Uhr in der Straße "Am Hochwehr" zu einem Trickbetrug mit der sogenannten Masche des "Schockanrufs". Die Täter erbeuteten mehrere zehntausend Euro.

In den Mittagsstunden klingelte bei einer 82-jährigen Frankfurterin das Telefon; am anderen Ende der Leitung die vermeintliche Staatsanwaltschaft. Die Anruferin ließ die ältere Dame glauben, ihre Freundin sei in einer Notsituation geraten. Für die Freilassung der Bekannten aus der "Haft" sei die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von mehreren Zehntausend Euro bei der Polizei erforderlich. Zur Kautionsübergabe käme ein Mitarbeiter zur Geschädigten, um den Betrag abzuholen. Die 82-Jährige übergab der vermeintlichen Mitarbeiterin Schmuck im Wert von mehreren zehntausend Euro.

Täterbeschreibung Abholerin:

Weiblich, ca. 20 - 25 Jahre alt, schwarze Haare zum Zopf gebunden, rundes Gesicht.

Die Frankfurter Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich mit dem örtlich zuständigen 12. Polizeirevier unter der Rufnummer 069/ 755-11200 in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt:

Bei dieser Betrugsmasche, auch "Schockanruf" genannt, nutzen hochprofessionell agierende Täter gezielt die Schockwirkung aus, die durch die Nachrichtenübermittlung beim Angerufenen ausgelöst wird. Die Betrüger sind äußerst kreativ und flexibel. Sie kombinieren die Fallvarianten "falsche Polizeibeamte", "Schockanrufer" und "Enkeltrick".

Das heißt, Sie haben vielleicht erst Ihren vermeintlichen Verwandten mit weinerlicher Stimme am Telefon und dann einen vermeintlichen Polizisten, Staatsanwalt oder Arzt. Solche gemeinsamen oder koordinierten Telefonanrufe gibt es in der Realität nicht. Lassen Sie sich daher nicht durch angebliche Notlagen, Unfälle, Krankenhaus- oder Gefängnisaufenthalte im In- und Ausland unter Druck setzen.

Da im deutschen Rechtssystem keine Kaution hinterlegt werden muss, lassen Sie sich von dieser Masche nicht in die Irre führen. Versuchen Sie aber auch die angeblich betroffenen Angehörigen, deren soziales Umfeld und die Polizei unverzüglich zu kontaktieren.

Rückfragen bitte an:

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