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POL-F: Pressebericht 1 PP Frankfurt am Main vom 26.11.2004

Frankfurt (ots)

041126 – 1230 Gemeinsame Pressemeldung
der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt a.M.
zum dem
Vermisstenfall bzw. Verdacht des Tötungsdelikts zum Nachteil
Andreas Sascha GRIMM
Durch die Berichterstattung in den vergangenen Wochen ist der
„Vermisstenfall And-reas Sascha GRIMM“ den Medien hinreichend
bekannt. Wegen der schwierigen Ermittlungs- und Beweisführung konnten
bis dato keine er-gänzenden Informationen durch die
Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium veröffentlicht werden.
Zwischenzeitlich befinden sich zwei dringend Tatverdächtige (ein Mann
und eine Frau seit 24. November bzw. 20. Oktober) wegen Mordes bzw.
Beteiligung an einem Mord in Untersuchungshaft.
Familienangehörige meldeten den in Frankfurt wohnhaften
25-jährigen Andreas S. GRIMM am 18. Oktober als vermisst, nachdem sie
ab dem späten Nachmittag des 15. Oktober 2004 keinen persönlichen
Kontakt mehr zu ihm herstellen konnten.
Noch in der Nacht nahm der Kriminaldauerdienst die ersten
Ermittlungen auf. Es er-folgten intensive Überprüfungen im
persönlichen Umfeld sowie im Freundes- und Bekanntenkreis des
Vermissten. Ab dem 19. Oktober übernahm das Fachkommissa-riat K 11
die weiteren Recherchen.
In den Folgetagen wurden Personen intensiv befragt, u. a. auch ein
22-jähriger Mann aus dem Frankfurter Nordend. Bei seiner Anhörung gab
er zu, gemeinsam mit Herrn GRIMM am Freitagnachmittag in seiner
Wohnung in der Sternstraße 9 gewesen zu sein, da er ihm angeblich
Kokain verkaufen wollte.
Der 22-Jährige schilderte den Beamten dann ein Szenario, wonach
verschiedene Personen in seiner Wohnung erschienen seien und den
Andreas S. GRIMM für ihn völlig überraschend in seinem Beisein
erschossen hätten. Lediglich an der späteren Beseitigung des
Leichnams will er aktiv beteiligt gewesen sein. Er nannte Namen von
vermeintlichen Tätern und Beteiligten, die durch die befragenden
Beamten in den Folgetagen unter schwierigsten Bedingungen
identifiziert, die Alibis überprüft und vernommen wurden.
Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse, konnte am 21. Oktober ein
52- jähriger Li-banese aus Frankfurt a.M. und am 23. Oktober die
Freundin des 22-Jährigen, eine 38-jährige Frankfurterin wegen des
dringenden Tatverdachts an der Leichenbeseiti-gung mitgewirkt zu
haben vorläufig festgenommen werden. Allerdings wurde der 52-
Jährige, der der gemeinschaftlichen Beseitigung der Leiche bezichtigt
war, zwi-schenzeitlich wieder aus der Haft entlassen.
Ferner erzählte der 22-Jährige u.a. den Ermittlern einige Tage
später, dass er den Getöteten in der Nähe von Montabaur im
Gelbachtal, an einer genau von ihm be-zeichneten Stelle, in den
dortigen kleinen Bach geworfen habe.
Die daraufhin sofort eingeleiteten Überprüfungen und Suchmaßnahmen
an und in dem durch erhebliche Regenmengen angeschwollenen schnell
fließenden Bach in Richtung der Lahn, ergaben keine klaren Hinweise
auf den Ablageort. Trotz des Ein-satzes von Spürhunden, der Absuche
des gesamten Geländes durch Kräfte der Be-reitschaftspolizei mit
Tauchern über viele Kilometer, bis zur ersten Staustufe in der Lahn,
auch Tage später, blieb ohne Erfolg.
Wichtige Beweismittel fanden die Ermittler allerdings in einer
Wohnung in der Robert-Mayer-Straße (Bockenheim), die einem ehemaligen
Freund der 38-Jährigen gehört. In einer Sporttasche, die dem
22-Jährigen zugeordnet wurde, konnten verschiedene Tatwerkzeuge mit
Blutanhaftungen sichergestellt werden.
Ein vorläufiges Blut- und DNA-Gutachten des
kriminalwissenschaftlichen und krimi-naltechnischen Instituts beim
Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden, machte am 27. Oktober die
Vermutung der Kriminalisten zur Gewissheit. Das Blut an den
Gegenständen stammt von dem vermissten Andreas Sascha GRIMM. Es muss
daher auf der Basis der bis jetzt bekannten Gesamtumstände und der
bis-her vorliegenden Spurenlage tatsächlich von einem
Gewaltverbrechen ausgegangen werden, in dem der 22-Jährige eine
aktive und zentrale Rolle hatte.
Durch die Auswertung verschiedener Spuren, Beweismittel, Indizien
und Bewertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse konnte die
Staatsanwaltschaft den Antrag auf Erweiterung des Haftbefehls gegen
den 22-Jährigen von Drogenhandel auf Mord entsprechend begründen, so
dass der Haftbefehl dem gemäß erlassen wurde.
Weitergehende Angaben können in diesem Fall auch nicht durch den
Pressespre-cher der Staatsanwaltschaft gemacht werden.
(Jürgen Linker/ Pressestelle Polizeipräsidium Frankfurt a.M.
069/755- 82111).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon: 069 / 755 82 110
Fax: 069 / 755 82 109

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