Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: Pressebericht 1 PP Frankfurt am Main vom 26.11.2004
Frankfurt (ots)
041126 1230 Gemeinsame Pressemeldung
der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt a.M.
zum dem
Vermisstenfall bzw. Verdacht des Tötungsdelikts zum Nachteil Andreas Sascha GRIMM
Durch die Berichterstattung in den vergangenen Wochen ist der Vermisstenfall And-reas Sascha GRIMM den Medien hinreichend bekannt. Wegen der schwierigen Ermittlungs- und Beweisführung konnten bis dato keine er-gänzenden Informationen durch die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium veröffentlicht werden. Zwischenzeitlich befinden sich zwei dringend Tatverdächtige (ein Mann und eine Frau seit 24. November bzw. 20. Oktober) wegen Mordes bzw. Beteiligung an einem Mord in Untersuchungshaft.
Familienangehörige meldeten den in Frankfurt wohnhaften 25-jährigen Andreas S. GRIMM am 18. Oktober als vermisst, nachdem sie ab dem späten Nachmittag des 15. Oktober 2004 keinen persönlichen Kontakt mehr zu ihm herstellen konnten.
Noch in der Nacht nahm der Kriminaldauerdienst die ersten Ermittlungen auf. Es er-folgten intensive Überprüfungen im persönlichen Umfeld sowie im Freundes- und Bekanntenkreis des Vermissten. Ab dem 19. Oktober übernahm das Fachkommissa-riat K 11 die weiteren Recherchen.
In den Folgetagen wurden Personen intensiv befragt, u. a. auch ein 22-jähriger Mann aus dem Frankfurter Nordend. Bei seiner Anhörung gab er zu, gemeinsam mit Herrn GRIMM am Freitagnachmittag in seiner Wohnung in der Sternstraße 9 gewesen zu sein, da er ihm angeblich Kokain verkaufen wollte.
Der 22-Jährige schilderte den Beamten dann ein Szenario, wonach verschiedene Personen in seiner Wohnung erschienen seien und den Andreas S. GRIMM für ihn völlig überraschend in seinem Beisein erschossen hätten. Lediglich an der späteren Beseitigung des Leichnams will er aktiv beteiligt gewesen sein. Er nannte Namen von vermeintlichen Tätern und Beteiligten, die durch die befragenden Beamten in den Folgetagen unter schwierigsten Bedingungen identifiziert, die Alibis überprüft und vernommen wurden.
Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse, konnte am 21. Oktober ein 52- jähriger Li-banese aus Frankfurt a.M. und am 23. Oktober die Freundin des 22-Jährigen, eine 38-jährige Frankfurterin wegen des dringenden Tatverdachts an der Leichenbeseiti-gung mitgewirkt zu haben vorläufig festgenommen werden. Allerdings wurde der 52- Jährige, der der gemeinschaftlichen Beseitigung der Leiche bezichtigt war, zwi-schenzeitlich wieder aus der Haft entlassen.
Ferner erzählte der 22-Jährige u.a. den Ermittlern einige Tage später, dass er den Getöteten in der Nähe von Montabaur im Gelbachtal, an einer genau von ihm be-zeichneten Stelle, in den dortigen kleinen Bach geworfen habe.
Die daraufhin sofort eingeleiteten Überprüfungen und Suchmaßnahmen an und in dem durch erhebliche Regenmengen angeschwollenen schnell fließenden Bach in Richtung der Lahn, ergaben keine klaren Hinweise auf den Ablageort. Trotz des Ein-satzes von Spürhunden, der Absuche des gesamten Geländes durch Kräfte der Be-reitschaftspolizei mit Tauchern über viele Kilometer, bis zur ersten Staustufe in der Lahn, auch Tage später, blieb ohne Erfolg.
Wichtige Beweismittel fanden die Ermittler allerdings in einer Wohnung in der Robert-Mayer-Straße (Bockenheim), die einem ehemaligen Freund der 38-Jährigen gehört. In einer Sporttasche, die dem 22-Jährigen zugeordnet wurde, konnten verschiedene Tatwerkzeuge mit Blutanhaftungen sichergestellt werden.
Ein vorläufiges Blut- und DNA-Gutachten des kriminalwissenschaftlichen und krimi-naltechnischen Instituts beim Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden, machte am 27. Oktober die Vermutung der Kriminalisten zur Gewissheit. Das Blut an den Gegenständen stammt von dem vermissten Andreas Sascha GRIMM. Es muss daher auf der Basis der bis jetzt bekannten Gesamtumstände und der bis-her vorliegenden Spurenlage tatsächlich von einem Gewaltverbrechen ausgegangen werden, in dem der 22-Jährige eine aktive und zentrale Rolle hatte.
Durch die Auswertung verschiedener Spuren, Beweismittel, Indizien und Bewertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse konnte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Erweiterung des Haftbefehls gegen den 22-Jährigen von Drogenhandel auf Mord entsprechend begründen, so dass der Haftbefehl dem gemäß erlassen wurde.
Weitergehende Angaben können in diesem Fall auch nicht durch den Pressespre-cher der Staatsanwaltschaft gemacht werden.
(Jürgen Linker/ Pressestelle Polizeipräsidium Frankfurt a.M. 069/755- 82111).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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