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POL-F: Pressebericht PP Frankfurt am Main vom 22.3.2005

POL-F: Pressebericht PP Frankfurt am Main vom 22.3.2005
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Frankfurt (ots)

050322 – 284 Fechenheim/Bergen-Enkheim: Fünf
illegal kupierte Dobermannwelpen sichergestellt
In einer gemeinsamen Aktion der Staatsanwaltschaft Frankfurt, des
Kommissariats für Umweltdelikte des Polizeipräsidiums Frankfurt und
dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wurden in der
vergangenen Woche zwei Wohnungen in Frankfurt-Fechenheim und Bergen-
Enkheim durchsucht und fünf Dobermannwelpen mit dem Ziel der
Einziehung sichergestellt.
Eine neunzehnjährige Sozialhilfeempfängerin hatte bereits mehrfach
im Internet und in Zeitungen vollkupierte Dobermannwelpen aus
angeblich „liebevoller Familienzucht“ angeboten und verkauft. Die
Häufigkeit der Inserate und die Menge der angebotenen Tiere
widerlegten recht bald die angepriesene Herkunft der Welpen. Weil
sich die Händlerin von der Untersagung des gewerbsmäßigen Handelns
durch das Amt für Verbraucherschutz nicht von weiteren Verkäufen
abbringen ließ, wurden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Das Kupieren ist seit 18 Jahre nach dem Tierschutzgesetz verboten.
Unfachmännisches Beschneiden der Ohren und Kürzen der Ruten ist mit
erheblichen Schmerzen für die Tiere verbunden und geschieht ohne
vernünftigen Grund. Das „Zurechtstutzen“ von Hunden nach den
Vorstellungen des Menschen rechtfertigt die Schmerzen nicht, die den
Tieren zugefügt werden. Unter Fachleuten ist ferner bekannt, dass den
Hunden durch das Kupieren der Ruten auch lebenslanges Leiden zugefügt
wird. Die Hunde können nicht mehr mit Artgenossen oder Menschen
kommunizieren. Signale, die sie durch die Haltung der Rute geben
könnten, sind nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es
entstehen Missverständnisse, die letztlich auch zu gefährlichen
Angriffen auf Menschen führen können.
Die sichergestellten Welpen waren erst vor zwei oder drei Tagen
kupiert worden – nach Angaben der Beschuldigten in Polen, wo auch die
angebotenen Tiere angeblich herkommen sollen. Ihre Ohren mit den noch
blutenden Wunden waren mit Klebeband umwickelt, um ihnen die
gewünschte Form zu geben.
Ein Welpe war zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits schwer
erkrankt und verstarb trotz intensiver tiermedizinischer Betreuung in
einer Tierklinik. Bei zwei weiteren Welpen besteht der Verdacht von
Atemwegs- und Verdauungstrakterkrankungen.
Weil die Händlerin in ihren Anzeigen das Alter der Welpen bis zu
zwei Wochen älter angab, ist auch davon auszugehen, dass der
Hundenachwuchs zu früh von dem Muttertier getrennt wurde. Dadurch
kann es zu Mängeln in der Sozialisierungsphase und in der Folge zu
Verhaltensstörungen der Tiere kommen.
Der Sozialhilfeempfängerin sind durch die behördliche Einziehung
3500,00 Euro an Nebeneinkünften entgangen. Nach ihrem Eingeständnis
hat die Beschuldigte in den letzten Monaten 8 bis 10 teil- oder
vollkupierte Dobermannwelpen angeboten und zum Teil verkauft. Die
Polizei geht von einer höheren Zahl aus. Das Sozialamt erhielt
Kenntnis über die nicht unerheblichen Nebeneinkünfte.
Ratschläge der Landestierschutzbeauftragten zum Hundekauf:
RATSCHLÄGE FÜR TIERFREUNDINNEN/TIERFREUNDE, DIE SICH EINEN HUND
ANSCHAFFEN WOLLEN
- Lassen Sie sich immer zeigen, wie und wo der Hund untergebracht
war! - Achten Sie darauf, wie viele verschiedene Rassen der Züchter
evtl. auch in unterschiedlichen Anzeigen anbietet. Seriöse
Züchterinnen/Züchter haben in der Regel nur eine höchstens zwei
Rassen! - Seien Sie nicht ungeduldig. Seriöse Züchter und Tierheime
liefern keine Hunde auf Bestellung für den nächsten Tag! - Kaufen Sie
niemals einen Hund „an der Haustür“ oder gar „auf dem Parkplatz“ oder
übers Internet! - Der Begriff „aus Hobbyzucht“ ist nicht
aussagekräftig und wird auch von Händlerinnen/Händlern benutzt! -
Lassen Sie sich den Impfpass und ggf. Papiere sofort aushändigen und
kontrollieren Sie diese an Ort und Stelle. Veränderungen oder
herausgeschnittene Seiten sind verdächtig. Auch die fehlende
Beschreibung des Hundes lässt Zweifel an der Seriosität des
Verkäufers zu! - Fragen Sie immer nach der Herkunft bzw. evtl.
Vorbesitzern des Hundes. Lassen Sie sich Angaben über Alter,
Wesensart, Herkunftsland und evtl. Ausbildung schriftlich geben! -
Schauen Sie sich den Gesundheits- und Pflegezustand des Hundes
kritisch an. Es sollte Sie unbedingt ein/e fachkundige/r
Freundin/Freund beim Hundeerwerb begleiten! - Seien Sie besonders
kritisch beim Kauf solcher Rassen, die oft in der Werbung erscheinen!
- Kaufen Sie niemals aus Mitleid einen Welpen im gewerblichen
Hundehandel! - Eine Haltung von Welpen nur in Zwingern oder kahlen
Abteilen, wie im gewerblichen Hundehandel oft anzutreffen, führt zu
schwerwiegenden Entwicklungs- und Verhaltensstörung bei den Tieren,
die Sie häufig erst später merken werden! - Überschlafen Sie in jedem
Fall Ihre Kaufentscheidung eine Nacht!!! - Wenn Ihnen ein
Verkaufsangebot zweifelhaft oder eine/ein Züchterin/Züchter bzw.
Händlerin/Händler verdächtig vorkommt, können Sie sich wenden an:
Das für Sie zuständige Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
oder:
Die Landestierschutzbeauftragte
Frau Dr. Madeleine Martin
Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Hölderlinstrasse 1–3
65187 Wiesbaden
TEL.: (06 11) 8 17-34 74
FAX: (06 11) 44 78 97 73
E-Mail:  tierschutz@hmulv.hessen.de
Internet: www.tierschutz.hessen.de
(Karlheinz Wagner/ -82115)
050322 – 285 Frankfurt-Stadtgebiet: Festnahme nach Straßenraubserie
In den Monaten August und September 2004 ereigneten sich in
Frankfurt-Sachsenhausen, Oberrad und in Offenbach fünf Straßenraube
zum Nachteil von Frauen, denen dabei Bargeld und Mobiltelefone
entwendet wurden. Der Täter benutzte zur Tatbegehung ein Messer, um
seine Opfer nachhaltig einzuschüchtern. In allen Fällen wurde der
Täter ähnlich beschrieben, so dass der Verdacht nahe lag, dass es
sich um jeweils den gleichen Täter handeln könnte. Die Ermittlungen
in der Sache führten jetzt zur Festnahme eines Tatverdächtigen. Dabei
konnte ein geraubtes Handy zurückverfolgt werden. Die aktuelle
Nutzerin gab an, das Gerät von einem Bekannten zum Geburtstag
geschenkt bekommen zu haben. Bei dem Bekannten handelte es sich um
einen 23-jährigen Frankfurter, der erst in seiner zweiten Vernehmung
vier der fünf Raubstraftaten zugab. Lediglich jene Tat, bei der das
Handy erbeutet wurde, will er nicht begangen haben. Das Handy habe er
von einem Bekannten gekauft. Die Ermittlungen dauern an.
(Manfred Füllhardt/-82116)
050322 – 286 Frankfurt-Gallusviertel:
Festnahme auf der Drogenszene
Polizeibeamte beobachteten am Montag, den 21. März 2005, gegen
21.45 Uhr zwei Personen im Hinterhof eines Hauses in der Mainzer
Landstraße, die offensichtlich ein Drogengeschäft abwickelten. Dabei
handelte es sich um einen 25-jährigen Frankfurter, der in der
Vergangenheit bereits mehrfach bei Drogengeschäften in Erscheinung
trat. Eine Durchsuchung des Mannes verlief negativ. Bei der zweiten
Person handelte es sich um einen 28-Jährigen aus Obertshausen, in
dessen Auto dann 5,3 Gramm Kokain aufgefunden und sichergestellt
wurden. In der Wohnung des 25-Jährigen konnten später noch 3,5 Gramm
Haschisch, 0,04 Gramm Kokain sowie Verpackungsreste aufgefunden
werden. Während der 28-Jährige angab, bereits mehrfach bei dem 25-
Jährigen geringe Mengen Kokain (jeweils etwa 1-2 Gramm) gekauft zu
haben, machte dieser keine Angaben zum Sachverhalt. Die Ermittlungen
dauern an.
(Manfred Füllhardt/-82116)
Bereitschaft: Manfred Feist
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon: 069 / 755 82 110
Fax: 069 / 755 82 109

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