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POL-F: 050326 – 295 Ostend: Polizei verhindert illegales Autorennen

Frankfurt (ots)

Die Polizei hat in den gestrigen Abendstunden
ein illegales Autorennen auf der Hanauer Landstraße vereitelt. Gegen
19.20 Uhr hatten sich etwa 30 getunte Fahrzeuge auf einem
Tankstellengelände versammelt. Nachdem die Fahrzeugführer mit
Platzverweisen belegt worden waren, verließen diese das Gelände
wieder. Kurz vor 20.00 Uhr trafen weitere etwa 60 Fahrzeuge in der
Mehrzahl aus dem Raum Limburg ein, die sich jedoch zunächst wieder
entfernten. Gegen 22.00 Uhr verschärfte sich die Situation zunehmend,
nachdem ein Radiosender Informationen über ein Cruisertreffen auf der
Hanauer Landstraße ausgestrahlt und Reporter live vor Ort berichtet
hatten. Innerhalb kurzer Zeit trafen etwa 180 Pkw ein. Etwa 400
Personen beobachteten im Bereich der Tankstelle die Szenerie. Als
etwa 250 Personen die Fahrbahn betraten, kam der Autoverkehr sowie
der Schienenverkehr zum Erliegen. Die Situation beruhigte sich erst
wieder, nachdem die Einsatzkräfte den Verkehr ableitete sowie die
Hanauer Landstraße hinter der Tankstelle durch das Querstellen von
Streifenwagen abgesperrt wurde. Durch diese Maßnahmen konnte ein
Autorennen verhindert werden. Nach 23.00 Uhr entfernten sich die
ersten Autos. Insassen abfahrender Fahrzeuge wurden kontrolliert.
Nach Personalienfeststellungen wurden 72 Platzverweise erteilt.
Mehrere Fahrzeughalter werden von der Polizei Mitteilungen über
festgestellte Fahrzeugmängel erhalten.
Die Frankfurter Polizei verhindert bereits seit Jahren mit allen
rechtlichen Möglichkeiten die Bildung einer „illegalen Autorennen-
Szene“ im innerstädtischen Bereich, insbesondere auf der Hanauer
Landstraße. Die meist jungen Autofahrer versuchen jedes Jahr zu
Beginn der warmen Jahreszeit zu Lasten unbeteiligter
Verkehrsteilnehmer mit ihren „Rennfahrzeugen“ sich in ihrer
pubertären Risikoüberschätzung bei Gleichaltrigen und Neugierigen zu
profilieren. Die Polizei wird dies jedoch nicht dulden. Sie wird
daher konsequent im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Erhaltung der
Verkehrssicherheit möglichst frühzeitig einschreiten, wobei
uniformierte und verdeckt agierende Kräfte zum Einsatz kommen werden.
Hierzu gehören Verkehrs- und Personenkontrollen, aber auch
Platzverweise sowie gegebenenfalls Sicherstellungen der am Rennen
beteiligter Fahrzeuge. Ein Teil der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
können sich auch gegen Neugierige richten. Da im Zusammenhang mit
diesen unverantwortlichen Veranstaltungen unbeteiligte Personen
gefährdet werden können, wird jedes Mal der strafrechtliche
Tatbestand der „Straßenverkehrsgefährdung“ durch die einschreitenden
Beamten geprüft. Damit geht der erwischte „Rennfahrer“ das Risiko
ein, dass sein Führerschein eingezogen bzw. ein gerichtliches
Fahrverbot oder sogar eine längerfristige Führerscheinentziehung
durch die Polizei beantragt und durch ein Gericht verfügt wird. Da
oft Teile dieser Fahrzeuge technisch verändert sind, erlischt in
solchen Fällen die bestehende Betriebserlaubnis (Zulassung) sowie die
Kfz.-Haftpflichtversicherung. Zu den Ordnungswidrigkeiten aus der
StVO, der StVZO oder den Tatbeständen des Strafgesetzbuches, kommen
meist noch Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die
Abgabenordnung (Kfz.-Steuer) hinzu. Bei solchen Feststellungen muss
die Polizei auf jeden Fall vom Amts wegen ein Ermittlungsverfahren
einleiten. Für den „Rennteilnehmer“ können sich dadurch berufliche
Risiken entstehen, z.B. durch den Verlust des Führerscheins und durch
die Eintragung einer Verurteilung ins Polizeiliche Führungszeugnis.
Hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten müssen eventuell ebenfalls
noch beglichen werden.
Die Polizei appelliert daher an alle potentiellen Teilnehmer sich
des Risikos solcher illegalen Rennen bewusst zu sein, insbesondere
wenn es zu Unfällen kommt.(Karlheinz Wagner/ Jürgen Linker).
Rufbereitschaft Herr Wagner, Tel.: 06107-3913
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon: 069 / 755 82 110
Fax: 069 / 755 82 109

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