Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 051122 - 1116 Gemeinsame Ermittlungsgruppe Ausländerrecht (GEA) schob 750. Intensivtäter ab
Frankfurt (ots)
Auf eine erfolgreiche Bilanz schaut die "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Ausländerrecht (GEA)" in Frankfurt am Main, die seit ihrer Gründung im Februar 1997 im November 2005 den 750. Intensivtäter in sein Heimatland abgeschoben hat. Mit der am 14. November erfolgten letzten Aktion, addieren sich die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten dieses Personenkreises in den vergangenen acht Jahren auf mindestens 35.700 Straftaten.
Die letzte erfolgreiche Abschiebung betraf einen 30-jährigen Marokkaner, der sich seit dem Jahr 2000 unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität in Deutschland aufhielt. Seinen Lebensunterhalt bestritt er überregional als Rauschgifthändler, bevor er bei einer Dealer-Auseinandersetzung in Darmstadt im März 2001 fast einen Menschen mit einem japanischen Kurzschwert erschlug. Im Rahmen der Täterermittlung gelang seine Festnahme, später erfolgte seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Freiheitsentzug durch das zuständige Landgericht. Einen gültigen Pass besaß er angeblich nicht und gab sich als Palästinenser aus. Nachdem die "Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter" eine routinemäßige Sammelvorführungen von nicht identifizierten Häftlingen im November diesen Jahres durchführte, konnte der angebliche Palästinenser als marokkanischer Staatsbürger erkannt werden, so dass er jetzt nach Verbüßung zwei Drittel seiner Haftstrafe direkt durch die GEA in sein Heimatland abgeschoben wurde.
Dieser "Jubiläumsfall" ist einer von vielen positiven Beispielen für eine erfolgreich praktizierte behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ausländeramt.
Im Februar 1997 wurde erstmalig in Hessen eine solche Arbeitsgruppe unter dem damaligen Namen "Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI)" gegründet. Im Laufe der Jahre wurden Arbeitsabläufe optimiert, gesetzliche Möglichkeiten besser ausgeschöpft, so dass zwischenzeitlich die Arbeitsgruppe zu einer Ermittlungsgruppe aufgestockt und fester organisatorischer Bestandteil im Polizeipräsidium Frankfurt am Main für eine Reduzierung der ausländischen Intensivtäter wurde.
Heute besteht diese Organisationseinheit aus insgesamt 32 Personen, davon 20 Polizeibeamte, zwei Angestellte und zehn Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Ordnungsamtes Frankfurt am Main. Innerhalb der GEA gibt es fachbezogene Arbeitsgebiete, die sich unterteilen in eine
a) Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI): Sie ist besetzt mit Polizeibeamten und Mitarbeitern der Ausländerbehörde. Personenorientiert werden hier ausländische Intensivtäter, die in der Regel mit mindestens 30 Straftaten polizeilich bekannt sind, möglichst zeitnah in ihr Heimatland mit allen rechtlichen Konsequenzen abgeschoben.
b) Zentrale Haftsachenbearbeitung (ZHB): Hier werden alle festgenommenen Täter aus dem Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums bzw. der Stadt Frankfurt am Main in Hinblick auf aufenthalts- bzw. asylrechtlich verwirkte Straftatbestände beurteilt. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres auf 2.000 bis 2.300 Festgenommene, von denen durchschnittlich 650 Personen abgeschoben werden.
c) Kontroll- und Festnahmeeinheit (KFE): Dieses Team geht im Stadtgebiet gezielten Hinweisen auf illegal aufenthältliche und arbeitende Ausländer nach und überprüft verdächtige Aufenthaltsorte. Auch wird die Gruppe von anderen Dienststellen bei Durchsuchungen und Razzien in Anspruch genommen. Dabei bedienen sich die Ermittler der Kriminal- und Bundespolizei, des Arbeitsamtes usw., gerne dem Fachwissen der ausgebildeten Urkundenprüfer.
d) Zentrale Haftsachenbearbeitung der Ausländerbehörde: Als wichtiges Bindeglied zwischen Polizei und Ordnungsamt werden die Mitarbeiter der hiesigen Ausländerbehörde gesehen. Durch die räumliche und personelle Integration im Polizeipräsidium ist eine zeitnahe Abarbeitung, ohne zusätzlichen Aktenlauf, Informations- und Zeitverzug, nach dem Ausländer- bzw. Aufenthaltsgesetz (seit 1.1.2005) möglich. Somit kann diese Fachbehörde auch Tatbestände von festgenommenen Ausländern intensiver prüfen, die außerhalb der polizeilichen Sachbearbeitung liegen.
Diese vielfältigen und im Laufe der Jahre gewachsenen Erfahrungswerte, umgesetzt in der praxisorientierten Organisationsstruktur der "GEA" zeigt deutlich, dass die Kriminalitätsbekämpfung auch eine behördenübergreifende Aufgabe ist und in dieser erfolgreichen Form fortgeführt werden muss.
(Jürgen Linker, App. -82111)
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