POL-DO: Auto unbefugt genutzt und geschrottet - Fahranfänger verliert Kontrolle über 510-PS-Wagen
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0251
Ein 18-jähriger Fahranfänger hat in der Nacht zu Sonntag (1. März) ein 510 PS starkes Auto unbefugt genutzt und es auf der A 40 in Richtung Dortmund zu Schrott gefahren. Seine 16-jährige Beifahrerin erlitt leichte Verletzungen.
Dem eigentlichen Unfall vorangegangen war ein Autokauf am 29. Februar. Ein 38-jähriger Mann aus Oberhausen hatte den Mercedes AMG GT S erworben und die Überführung dem Vater des 18-Jährigen anvertraut.
Den ersten Angaben des Fahranfängers aus Gelsenkirchen zufolge, hatte er das Auto vor der elterlichen Wohnanschrift gesehen und beschlossen, damit eine Spritztour zu machen. Auf der Suche nach den Schlüsseln wurde er fündig und er startete mit seiner 16-jährigen Beifahrerin (ebenfalls aus Gelsenkirchen) in Richtung Bochum.
An der Anschlussstelle Gelsenkirchen fuhr er gegen 0:30 Uhr auf die A 40 in Richtung Dortmund auf. Zeugenangaben zufolge soll er im weiteren Verlauf beschleunigt und vom rechten über den mittleren auf den linken Fahrstreifen der Autobahn gewechselt haben. Beim Fahrstreifenwechsel verlor er in Höhe der Anschlussstelle Dückerweg die Kontrolle über den 510 PS starken Mercedes und prallte gegen die Gleitschutzwand aus Beton. Das Auto drehte sich und prallte mit dem Heck erneut gegen die Betonwand. Der Mercedes blieb stark unfallbeschädigt, quer auf dem linken Fahrstreifen liegen.
Ersthelfer und Zeugen kümmerten sich um die beiden Fahrzeuginsassen, bevor sie zur weiteren Untersuchung in Krankenhäuser eingeliefert wurden. Beide konnten nach ambulanter Behandlung nach Hause entlassen werden.
Zur Unfallaufnahme sperrte die Polizei alle drei Fahrstreifen und leitete den Verkehr über den Seitenstreifen an der Unfallstelle vorbei.
Es entstand ein geschätzter Sachschaden von rund 50.000 Euro.
Der Käufer des Fahrzeugs erhielt Kenntnis über den Unfall und erschien ebenfalls an der Unfallstelle. Er bestätigte gegenüber der Polizei den Kauf, die geplante Überführung durch den Vater des 18-Jährigen und betonte, dass niemand sonst das Auto hätte fahren dürfen.
Neben der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, muss sich der junge Mann nun auch wegen der unbefugten Ingebrauchnahme des Autos verantworten. Als Fahranfänger erwarten ihn darüber hinaus voraussichtlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Zu etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen des Autobesitzers, der Beifahrerin und den strafrechtlichen Konsequenzen können wir keine Auskunft geben.
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