POL-DO: Nach Bürgerbeschwerden: Polizei stellt Betäubungsmittel und Bargeld sicher
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0720
Erneut hat die Dortmunder Polizei einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Straßenkriminalität durchgeführt und ist Bürgerbeschwerden hinsichtlich des wahrnehmbaren Handels mit Betäubungsmitteln nachgegangen.
Hierzu kontrollierten am gestrigen Tag (9.7.) gleich mehrere Beamte insgesamt 52 Personen, fertigten vier Strafanzeigen wegen des unerlaubten Besitzes sowie vier weitere Anzeigen wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und sprachen rund zwei Dutzend Platzverweise aus.
An der Straße Oestermärsch flüchtete gegen 14.50 Uhr ein 30-jähriger Dortmunder beim Anblick der Polizisten, ließ eine kleine Tüte fallen und versuchte sich zunächst hinter einem Brückenpfeiler zu verstecken. Die Polizeibeamten stellten ihn nach einem weiteren gescheiterten Fluchtversuch über die Weißenburger Straße in einen angrenzenden Park. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten neben den zuvor weggeworfenen Betäubungsmitteln 4.200 Euro Bargeld, deren Herkunft er nicht erklären konnte. Die Beamten stellten das Geld sicher. Den Dortmunder erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.
Im Bereich des Keuningparks beobachteten die Einsatzkräfte um 17.35 Uhr eine arbeitsteilig agierende Tätergruppe. Neben einem 18-jährigen Dortmunder, bei dem sie zwei Verkaufseinheiten mit augenscheinlichem Marihuana fanden, stellten sie vier vermeintliche Dealer an der Leopoldstraße. Bei einem 21-Jährigen aus Bochum entdeckten sie zwei Verkaufseinheiten sowie Bargeld in dealertypischer Stückelung. Beides stellten die Beamten sicher. Die Durchsuchungen der zwei 19-jährigen und des 20-jährigen Dortmunders verliefen hingegen negativ. Auch hier lagen keine besonderen Gründe für eine Untersuchungshaft vor. Sie erwartet dennoch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes sowie des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
Darüber hinaus fiel den Beamten ein Mann auf, der eine räumliche Beschränkung für die Stadt Chemnitz hat. Zwei weitere Männer im Alter von 22 und 28 Jahren, deren Aufenthalt auf die Bereiche Borken und Mittelsachsen beschränkt sind, wurden des Platzes verwiesen. Die Polizisten fertigten entsprechende Strafanzeigen.
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