POL-DO: Randalierer fährt auf seiner Flucht einen Polizeibeamten an
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0821
Nachdem er am Sonntagnachmittag (2. August) an einem Haus an der Kemminghauser Straße randaliert hatte, hat ein 30-jähriger Gelsenkirchener auf seiner Flucht einen Polizeibeamten angefahren. Er konnte später festgenommen werden.
Gegen 16.50 Uhr hatten Zeugen den Randalierer gemeldet, der an einem Haus einen Zaun beschädigt hatte, um auf das Grundstück zu gelangen. Anschließend hatte er das Glaselement einer Tür eingeschlagen und an der Terrassentür randaliert. Als die Polizeibeamten eintrafen, hatte sich der Mann gerade in sein Auto gesetzt. Zwei Polizisten begaben sich direkt zu dem Fahrzeug. In diesem Moment fuhr der Mann los und fuhr einen der beiden an. Er zog sich leichte Verletzungen zu und war nicht mehr dienstfähig. Der Fahrer setzte seine Fahrt ungeachtet dessen fort.
Im Rahmen der Fahndung erhielten die Beamten mehrfach Hinweise auf den flüchtigen Mann. Dieser gab sich offenbar recht gesprächig. Sein Auto hatte er, wie sich herausstellte, in der Straße Am Mahlbach abgestellt. Dort in der Nähe hatte er zunächst auf einer Bank sitzend eine Passantin angesprochen und ihr gesagt, sie solle der Polizei nicht verraten, wo er sei. Kurze Zeit später kam der nächste Hinweis von einem Bewohner der Altenderner Straße, bei dem ein Mann angeklingelt hatte. Nicht nur war dieser nur mit einer Unterhose bekleidet, sondern bat auch um Unterschlupf, weil er von der Polizei gesucht würde. Unterschlupf erhielt er nicht, dafür wählte der Zeuge aber den Notruf.
Und so konnten die Beamten gegen 18.50 Uhr schließlich einen spärlich bekleideten Tatverdächtigen festnehmen. Dieser hatte sich in der Nähe in ein Gartenhäuschen geflüchtet, wo er vergeblich versuchte sich zu verstecken. Seine Flucht hatte so schließlich ihr Ende auf einer Polizeiwache, wo ihm wegen des Verdachts des Drogenkonsums eine Blutprobe entnommen wurde.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht, des Fahrens unter Drogeneinfluss und der Sachbeschädigung.
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