POL-DO: 93 Geschwindigkeitsverstöße, mehrere Straftaten eines einzigen Motorradfahrers und 20 Jahre ohne Führerschein...
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 1186
...so war die Bilanz eines am Mittwoch (28.10.) durchgeführten Kontrolleinsatzes zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen. Polizeibeamte der Kradgruppe richteten hierzu an der Provinzialstraße, an der Emscherallee und an der Straße Kammerstück Messstellen ein. Insgesamt stellten die Beamten 85 Geschwindigkeitsüberschreitungen fest und ahndeten diese mit Verwarngeldern. Weitere acht Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Gegen sie fertigten die Polizisten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Insbesondere an der Emscherallee fielen gleich mehrere Verkehrsteilnehmer negativ auf. Neben einem traurigen Spitzenreiter, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit gleich um 40 km/h überschritt, kontrollierten die Beamten gegen 11.20 Uhr eine 57-jährige Autofahrerin aus Waltrop. Auf den Hinweis, dass sie zu schnell unterwegs war, entgegnete sie, dass sie nun "endlich" erwischt wurde. Denn nach eigenen Angaben verlor die 57-Jährige vor etwa 20 Jahren ihren Führerschein. Nach mehrmaligem Scheitern an der MPU fahre sie seither ohne Erlaubnis. Die Beamten untersagten ihr die Weiterfahrt. Die Frau erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gegen 12.10 Uhr überschritt ein 51-jähriger Motoradfahrer aus Oer-Erkenschwick die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Einen Führerschein konnte er nicht vorzeigen. Im Rahmen seiner Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise auf den Einfluss von Betäubungsmitteln, die ein positiver Vortest auf Morphine und THC erhärtete. Ein Arzt entnahm ihm in einer Polizeiwache eine Blutprobe. Bei seiner Durchsuchung wurde weiteres Betäubungsmittel sowie eine PTB-Waffe gefunden, für die er keinen erforderlichen kleinen Waffenschein besaß. Die Beamten stellten beides sicher und fertigten Anzeigen unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.
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