POL-DO: Polizei löst Party in Hotelzimmer auf - Gast leistet Widerstand
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0182
In der Nacht zu Sonntag (21. Februar) haben Beamte der Dortmunder Polizei eine mutmaßliche Party in einem Hotel am Südwall aufgelöst. Die neun Gäste feierten mit lauter Musik, reichlich Alkohol und missachteten jegliche Regeln der bestehenden Coronaschutzverordnung. Ein 30-jähriger Dortmunder erwies sich als besonders uneinsichtig und leistete massiven Widerstand. Mit der Androhung des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) konnten die eingesetzten Beamten weitergehende Handlungen unterbinden und er verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam.
Gegen 2.15 Uhr fuhren die alarmierten Beamten zu einer Ruhestörung am Südwall. Aus einem Hotelzimmer drang lautstark Musik. Im Zimmer selbst stellten die Polizisten neun Personen fest, die offensichtlich ohne Mund-Nasen-Bedeckung und ohne Wahrung der Abstandsregeln feierten. Der Mieter des Zimmers, ein 30-jähriger Dortmunder, verhielt sich umgehend aggressiv und forderte die Beamten auf, das Zimmer zu verlassen. Ihren Aufforderungen sich auszuweisen kam er ebenso wenig nach wie der Bitte im Zimmer zu verbleiben. Zudem ging er unter anderem in drohender Weise auf die Einsatzkräfte zu und schubste eine Beamtin. Bei seiner Ingewahrsamnahme entstand eine Rangelei.
Mithilfe von Unterstützungskräften, die den Einsatz des DEIG androhten, ließ sich die Situation schließlich beruhigen. Der Dortmunder sah von weitergehenden Handlungen ab und ließ sich widerstandlos festnehmen. Alle an dem Einsatz beteiligten Personen blieben unverletzt. Der scheinbar alkoholisierte und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Mann verbrachte den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam.
Den 30-Jährigen erwartet neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung auch ein Strafverfahren wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Nötigung. Die weiteren Partygäste erhielten einen Platzverweis. Auch gegen sie fertigten die Einsatzkräfte Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Neben den Gästen muss auch das Hotel mit einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Beherbergungsverbot rechnen.
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