POL-DO: Auch im Autokorso gilt Infektionsschutz
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0188
Mit einem Autokorso weisen Demonstranten heute (23.2.2021) in Dortmund darauf hin, dass sie sich nicht impfen lassen werden. In Teilen der Dortmunder Innenstadt kommt es voraussichtlich zwischen 19 und 21 Uhr zu Verkehrsbehinderungen.
Die Polizei muss friedliche Versammlungen per Grundgesetz schützen. Zeitgleich achtet sie darauf, dass die in einem 20-seitigen Auflagenbescheid benannten Auflagen zum Infektionsschutz eingehalten werden. Zum Beispiel besteht für die Fahrzeug-Insassen eine Maskenpflicht, sofern sie nicht aus einem Haushalt stammen.
Darüber hinaus hat die Polizei in einem Kooperationsgespräch die von der Demonstrations-Anmelderin angegeben Strecke geändert. Dazu Polizeipräsident Gregor Lange: "Die ursprünglich angemeldete Strecke hätte durch enge Straßen mit dichter Wohnbebauung geführt, so dass Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei die Zufahrt versperrt gewesen wäre. Das konnten wir so nicht zulassen."
Einen hohen Stellenwert hat während der Versammlung der Infektionsschutz. Dazu der Polizeipräsident:
"Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Handel, Wirtschaft und Vereine wollen schnellstmöglich schrittweise in die Normalität zurück. Verzögerungen kann sich niemand mehr leisten. Wenn Uneinsichtige aber die Rückkehr in ein geordnetes Leben gefährden, dann muss die Polizei unter anderem mit Auflagen dafür sorgen, dass von einer Versammlung keine weitere Infektionsgefahr ausgeht."
Die Dortmunder Polizei ist darum bemüht, die Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr durch den Autokorso so gering wie möglich zu halten.
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