POL-DO: Hinweis auf Drogenhandel in Lünen: zwei vorläufige Festnahmen, Sicherstellung von Betäubungsmitteln und Bargeld
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0391
Zivilbeamte der Dortmunder Polizei sind am Dienstagnachmittag (13. April) Hinweisen auf einen mutmaßlichen Drogenhandel nahe eines Kiosks an der Dortmunder Straße in Lünen nachgegangen. Mit Erfolg: Denn am Ende konnten sie die Durchsuchung eines Objektes, zwei vorläufige Festnahmen sowie die Sicherstellung von Bargeld und nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln für sich verbuchen.
Gegen 16.15 Uhr hatten die Beamten an der Dortmunder Straße einen Mann bemerkt, der offenbar mit Drogen handelte und als Kurier für einen dortigen Kiosk agierte. Ein Kommen und Gehen war zu erkennen. An der Moltkestraße beobachteten die Polizisten den mutmaßlichen Dealer und den Austausch von kleineren Gegenständen und Bargeld an eine andere Person. Die Kontrolle des mutmaßlichen Käufers, einem 34-Jährigen aus Lünen, unterstrich diese Feststellungen. Die Beamten stellten mehrere Druckverschlusstüten mit augenscheinlichem Marihuana sicher und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein.
Auch den mutmaßlichen Dealer kontrollierten die Polizisten wenig später im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße und nahmen den 32-jährigen Lüner vorläufig fest. Bei seiner Durchsuchung fanden sie neben verschiedensten Betäubungsmitteln (u.a. Marihuana und Kokain) auch einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag und stellten diesen sicher. Im Laufe des Einsatzes ergaben sich für die zivilen Polizisten konkrete Hinweise auf den Kiosk, aus dem heraus der Handel offensichtlich betrieben wurde.
Mit einem bei der Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbeschluss kontrollierten die Beamten schließlich den Kiosk. Dort trafen sie auf den 27-jährigen Kioskbesitzer und nahmen auch diesen vorläufig fest. In einem Nebenraum, der dem Objekt zuzuordnen ist, fanden sie eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln und stellten diese sicher. Ebenso Bargeld, das offenbar nicht dem Betrieb des Kiosks zuzurechnen war.
Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Die Männer aus Lünen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
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