POL-DO: Auf Socken dem Täter hinterher - Voller Einsatz eines Polizeibeamten in seiner Freizeit
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0612
Durch einen lautstarken Streit ist ein Beamter der Polizei Dortmund in der Nacht zu Sonntag (13. Juni) in Dortmund-Dorstfeld auf mehrere Sachbeschädigungen aufmerksam geworden. Der Beamte fackelte nicht lange und machte sich in seiner Freizeit auf den Tatverdächtigen zu stellen. Zeit, Schuhe anzuziehen, hatte er in der Eile nicht...
Es war gegen 0.20 Uhr als der Polizist auf ein streitendes Pärchen aufmerksam wurde. Erst einmal kein Grund für ihn einzugreifen. Dies änderte jedoch die Tatsache, dass er sah, wie der Mann an mehreren Autos die Außenspiegel abtrat. Ohne zu zögern rannte der Beamte sofort raus - ohne auch nur Schuhe anzuziehen - und nahm auf Socken die Verfolgung auf. Natürlich rief er auch die im Dienst befindlichen Kollegen dazu.
Im Bereich Rheinische Straße/Emscherbrücke konnten der Mann und auch die Frau, die ebenfalls geflüchtet war, schließlich gestellt werden. Und zeigten sich mit den folgenden polizeilichen Maßnahmen so gar nicht einverstanden. Nachdem der 20-jährige Dortmunder sich nicht ausweisen wollte und nach Ausweisdokumenten durchsucht werden sollte, versuchte die Frau, eine 20-jährige Dortmunderin, die polizeilichen Maßnahmen zu stören. Als die Beamten sie davon abbringen wollten, leistete sie nicht nur massiv Widerstand, sondern beleidigte die Einsatzkräfte auch ununterbrochen auf unflätigste Weise. Tritte und Spucken kamen hinzu. Weil auch der Mann sich weiter aggressiv und unkooperativ verhielt, endete die Nacht schließlich für beide zur Verhinderung weiterer Straftaten im Polizeigewahrsam. Selbst dort brauchte es übrigens noch einige Zeit, bis sich die Frau unter weiteren Beleidigungen und Angriffsversuchen beruhigte.
Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung an Kfz und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hätte die Frau zunächst ohne eine Strafanzeige davon kommen können, handelte sie sich durch ihr Verhalten ebenfalls eine wegen des Verdachts des Widerstands ein.
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