POL-DO: Illegaler Handel mit Betäubungsmitteln: Wohnungsdurchsuchung und vorläufige Festnahme
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 1361
Um den Kontrolldruck zur Bekämpfung der illegalen Drogenkriminalität hochzuhalten haben Beamte der Dortmunder Polizei am gestrigen Tag (13. Dezember) erneut einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt. Ihr Augenmerk richteten sie auf den Dietrich-Keuning-Park.
Eine kurze Bilanz: die Sicherstellung mehrerer Druckverschlusstüten mit augenscheinlichem Cannabis, eine Wohnungsdurchsuchung, das Auffinden von Diebesgut sowie die vorläufige Festnahme eines mutmaßlichen Drogenhändlers.
Letzteres macht nun den Anfang.
Gegen 15 Uhr fielen den Einsatzkräften mehrere Männer im Bereich des dortigen Schwimmbades auf, die offenbar arbeitsteilig vorgingen und einen Bunker mit offensichtlichen Betäubungsmitteln errichteten. Kurz darauf beobachteten sie ein typisches Austauschgeschäft.
An der Uhlandstraße folgte die Kontrolle des mutmaßlichen Käufers. Bei dem 58-jährigen Dortmunder fanden sie ein Tütchen mit augenscheinlichem Cannabis und beschlagnahmten dieses. Auch in dem Bunker eines 19-jährigen mutmaßlichen Dealers wurden die Beamten mit vier Verkaufseinheiten fündig.
Aufgrund der scheinbaren Arbeitsteilung fokussierten sich die Polizisten auf den vermeintlichen Händler. Nachdem sie Zeugen eines weiteren Austausches wurden, griffen sie ein. Ein Fluchtversuch scheiterte. Die Einsatzkräfte nahmen den 19-jährigen Dortmunder vorläufig fest. Auf dem Weg versuchte er noch sich mehrerer Tütchen mit Betäubungsmitteln zu entledigen - vergeblich. Die Polizisten stellten sie sicher und entdeckten in einem Bunker zehn weitere Verkaufseinheiten.
Mit einem bei der Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbeschluss begaben sich die Beamten zu der Wohnung des 19-Jährigen in der Zimmerstraße. Auch ein Diensthund war im Einsatz, der jedoch zunächst keine Betäubungsmittel fand. Während der Maßnahme stieß der Vater des Dortmunders hinzu. Der 45-Jährige gewährte den Beamten auch einen Blick in seine Wohnung, wo weiteres Beweismaterial gefunden und sichergestellt wurde.
In einem Kellerabteil, der den Betroffenen zuzuordnen ist, stießen sie auf ein hochwertiges Fahrrad. Erklärung und Kaufnachweis: Fehlanzeige. Eine Überprüfung ergab, dass das Rad nach einem Diebstahl ausgeschrieben war. Daher nahmen die Einsatzkräfte auch dieses mit sich.
Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Das Vater-Sohn-Gespann muss sich nun wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten.
Mit einer Strafanzeige müssen auch ein 21-Jähriger sowie ein 23-Jähriger rechnen. Die beiden Dortmunder fielen den Beamten während des Schwerpunkteinsatzes im Bereich der Münsterstraße und Leopoldstraße auf, da sich einer von ihnen offenkundig einen Joint drehte. Letztlich stellten die Einsatzkräfte jeweils zwei Druckverschlusstüten mit augenscheinlichem Cannabis sicher.
Ein paar Ecstasy-Tabletten (3 Stück) fanden sie dann noch in der Innentasche eines 22-Jährigen aus Rastatt. Neben dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verstieß der Mann gegen seine räumliche Beschränkung. Die Polizisten fertigten Strafanzeigen und eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige.
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