POL-DO: Verschiedene Tatorte, gleiche Delikte - Zwei Männer fuhren ohne Führerschein, mit falschen Kennzeichen und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0275
In der Bornstraße in Dortmund und auf der A445 in Werl kontrollierte die Polizei Männer, die u.a. ohne gültige Fahrerlaubnis, unter dem Einfluss von Drogen und mit falschen Kennzeichen Autos fuhren. Ein Auto und mehrere Kennzeichen stellten die Polizisten sicher.
Am Montagabend (11. März 2024) gegen 20:45 Uhr hielten Polizeibeamte einen Fiat 500 in der Bornstraße in Höhe der Hildastraße an. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle stellten die Beamten zahlreiche Verstöße fest: Die angebrachten Kennzeichen passten nicht zum Auto, welches bereits nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war. Daraufhin stellten sie das Fahrzeug und die Kennzeichen sicher.
Außerdem war der 26-jährige Fahrer, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv.
Die Beamten brachten ihn zu einer Polizeiwache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Sie ordneten eine erkennungsdienstliche Behandlung an und nahmen ihn vorläufig fest.
Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurden eingeleitet.
Ein ähnliches Ende hatte eine Verkehrskontrolle am Ausbauende der A445 in Werl. Ein 34-jähriger Mann aus Unna fuhr in der Nacht zu Dienstag (12. März 2024) gegen 00:35 Uhr mit einem Peugeot, als ihn die Autobahnpolizei anhielt. Auch er konnte keinen Führerschein aushändigen. Die angebrachten Kennzeichen gehörten ebenfalls nicht zum Peugeot. Zudem waren die Kennzeichen zur Entsiegelung ausgeschrieben. Diese stellten die Polizisten sicher.
Ein freiwilliger Drogenvortest zeigte auch bei ihm ein positives Ergebnis, sodass ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz dauern an.
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