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POL-DO: Gemeinsamer Aktionstag gegen Messergewalt des Polizeipräsidiums Dortmund und der Bundespolizeiinspektion Dortmund

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 1017

Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Dortmund und der Bundespolizeiinspektion Dortmund

Von Freitag (14.11.2024) auf Samstag (15.11.2024) führten das Polizeipräsidium Dortmund und die Bundespolizeiinspektion Dortmund einen gemeinsamen Aktionstag zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität in der City, der nördlichen Innenstadt und dem Hauptbahnhof durch.

Der Aktionstag - an dem im Rahmen der üblichen gemeinsamen Einsatzwahrnehmung auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dortmund beteiligt waren - ist ein weiterer Baustein des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes zur Bekämpfung der Messerkriminalität.

Seit Mai 2024 prüft das Polizeipräsidiums Dortmund im Rahmen dieses Konzeptes die Verfügung von Messertrageverboten. Nach einer Einzelfallprüfung wird eine personifizierte Gefahrenprognose erstellt. Für drei Jahre wird der Person dann das Tragen von Messern und gefährlichen Gegenständen generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Zahlung von 250,- Euro Zwangsgeld fällig. Weitere Maßnahmen wie Sicherstellung und Platzverweisung können folgen.

Weitere Informationen dazu: https://dortmund.polizei.nrw/presse/waffentrageverbote-angeordnet-polizeipraesident-gregor-lange-setzt-task-force-zur-bekaempfung-der-messerkriminalitaet-ein

Während die Messertrageverbote individuell ausgesprochen werden, setzt das Polizeipräsidium Dortmund zur Verringerung der Kriminalität in der Innen- und Nordstadt generell auf verstärkte Präsenz. Mit Unterstützung der landesweit zugewiesenen Hundertschaften der "Präsenzkonzeption Fokus" sind die Einsatzkräfte seit dem 07.07.2023 an den festgestellten Brennpunkten und führen Personen- und Fahrzeugkontrollen durch. Bis zum 31.10.2024 wurden hier bereits insgesamt 380 Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Davon 173 Schwerpunkteinsätze unter Beteiligung weiterer Sicherheitspartner wie dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Bundespolizei oder der Zollbehörde. Durch die gemeinsamen Anstrengungen wurden in diesem Zusammenhang über 117 Personen in Gewahrsam genommen (Verhinderung von Straftaten) und über 210 Tatverdächtige festgenommen. 189 Haftbefehle wurden vollstreckt und über 5000 Platzverweise erteilt.

Durch die jüngst angeordnete Verlängerung der "strategischen Fahndung" (nach §12a Polizeigesetz NRW) in der City und der nördlichen Innenstadt, sind derartige Kontrollmaßnahmen auch verdachtsunabhängig möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://dortmund.polizei.nrw/presse/polizeipraesident-buendelt-massnahmen-fuer-ein-erhoehtes-sicherheitsgefuehl-in-dortmund-neues-gesamtkonzept-mit-verstaerkten-ressourcen-fuer-mehr-sicherheit

Hierzu Polizeipräsident Gregor Lange:

"Der neue 10-Punkte-Plan der Landesregierung zur Bekämpfung der Messerkriminalität hat eine klare Botschaft. Die Messer gehören nicht auf die Straße! Der Plan verstärkt unser Trageverbotskonzept für Messer und gefährliche Gegenstände in Dortmund, das wir bereits seit Mai dieses Jahres aktiv umsetzen. Zur Zeit haben wir bereits 155 Verdachtsfälle geprüft. 106 individuelle Verbotsverfügungen haben wir ausgesprochen. In 9 Fällen haben wir bereits Verstöße gegen das Messertrageverbot festgestellt und konnten auf dieser Basis Zwangsgelder verhängen. Besonders erfreulich für mich ist aber, dass wir in 26 Fällen bereits eine Person mit Verbotsverfügung kontrolliert haben, die Person aber tatsächlich gar kein Messer mitgeführt hat. Auch wenn es noch zu früh ist, die kriminalstatistischen Effekte unserer Maßnahmen zu prognostizieren, lassen diese Ergebnisse dennoch hoffen."

Die Bundespolizeiinspektion Dortmund mit ihren eigenen gesetzlichen Anforderungen flankiert die Maßnahmen mit einem eigenen Ansatz:

Neben dem Aktionstag gegen Messergewalt, hat die Bundespolizei vom 15. November 2024 bis zum 23. Dezember 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände unter anderem an dem Hauptbahnhof Dortmund zeitweise untersagt. Ziel ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, hier insbesondere am Hauptbahnhof Dortmund, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.

Der Hauptbahnhof Dortmund ist vor allem bei Veranstaltungen in der Stadt sehr stark frequentiert und wird zu dessen An- und Abreise genutzt. Gewaltdelikte stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen dar. Sowohl der Aktionstag gegen Messergewalt als auch die Allgemeinverfügung bilden einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität mittels gefährlicher Gegenstände ab.

Hierzu Polizeidirektor Sven Srol:

"Seit 2019 hat die Bundespolizeiinspektion Dortmund rund zehn derartige Mitführverbote am Hauptbahnhof erfolgreich bewältigt. Gerade Messer sind dazu geeignet schwere und mitunter tödliche Verletzungen zu verursachen. Zur Durchsetzung der Maßnahmen führt die Bundespolizei verstärkt Kontrollen im Hauptbahnhof Dortmund durch. Verstöße gegen das Mitführverbot werden mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro konsequent geahndet."

Mit Einsatzende wurden folgende Maßnahmen getroffen.

Polizeipräsidium Dortmund

Personenkontrollen 137 Platzverweisungen 52 Sicherstellungen 2 Davon sichergestellte Messer/verbotene Gegenstände 1 Strafanzeigen 3 Owi-Anzeigen 3 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 2

Bundespolizeiinspektion Dortmund

Personenkontrollen 313 Platzverweisungen 13 Sicherstellungen 8 Davon sichergestellte Messer/verbotene Gegenstände 7 Strafanzeigen 2 Owi-Anzeigen 0 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Kay-Christopher Becker
Telefon: 0231/132-1031
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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