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POL-DO: Polizei Dortmund zieht Bilanz - was haben die Messertrageverbote 2024 gebracht?

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 1126

Eine durchweg positive Bilanz zieht das Polizeipräsidium Dortmund zu den individualisierten Messertrageverboten und den sich daraus ergebenden Maßnahmen des Jahres 2024.

Vorangegangen war eine Analyse des LKA im März 2024, in der festgestellt wurde, dass die Messergewalt im öffentlichen Raum angestiegen war. Auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund wurden hohe Werte festgestellt (von 199 Taten in 2021 auf 286 Taten in 2023, entsprechend einem Anstieg um 44%).

Bereits im Mai 2024 wurde dann eine Task Force eingerichtet. Ziel: Aufhellung der Täterstrukturen, Erhöhung der Aufklärungsquote, Senkung der Fallzahlen, Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.

Eingebettet in mehrere präventive Maßnahmen (wie Vortragsreihen an Schulen durch Jugendkontaktbeamte, Frauenselbstsicherheitskurse, Einbindung des Jugendkriminalitätsprojektes "Kurve kriegen") sowie verstärkte Kontrollmaßnahmen und mehr sichtbarer Präsenz auf der Straße, wurden dann individuelle Verbotsverfügungen entwickelt.

Im Juni wurden über 400 Personen identifiziert, die für die Aussprache eines individuellen Messertrageverbotes in Frage kamen. Hierbei handelte es sich um bereits bekannte jugendliche Intensivtäter, aber auch um Personen, die bei täglichen Überprüfungen als Messerträger in Erscheinung getreten waren.

Nach umfänglicher individueller Prüfung und Anhörung der Betroffenen wurden dann Messertrageverbote ausgesprochen. Wird diese Person dann im Besitz eines Messers oder ähnlichen gefährlichen Gegenstandes (wie z.B. Reizgas oder Baseballschläger) angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,- Euro fällig. Im Wiederholungsfalle 500,- Euro. Natürlich kommt dann auch regelmäßig die Sicherstellung des Messers in Betracht.

Die Aushändigung dieses "Messertrageverbotes" (es handelt sich hierbei um eine schriftliche Verfügung des Polizeipräsidiums Dortmund, gegen die der Betroffene auch Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen kann) erfolgt dann prinzipiell persönlich durch den zuständigen Bezirksdienstbeamten. Hierbei steht die Polizei nicht nur Rede und Antwort, vielmehr wird die betroffene Person auch ausdrücklich vor den Konsequenzen gewarnt. Dieses ist besonders bei Minderjährigen im Beisein der Eltern eine wichtige Botschaft.

Folgendes Resümee zieht Polizeipräsident Gregor Lange: "Durch meine Behörde wurden mit Stand 9. Dezember 2024 112 Messertrageverbote rechtlich wirksam verfügt. Das heißt, dass in 112 Fällen Personen das Tragen von gefährlichen Gegenständen untersagt wird. Dass in 112 Fällen die zuständigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein besonderes Augenmerk auf einen potentiellen Täter geworfen haben und ihn aus der Anonymität geholt haben. In 17 Fällen wurde bei Kontrolleinsätzen die Einhaltung der Verbotsverfügung überprüft. Hierbei wurde fünfmal dann doch ein Verstoß festgestellt, der umgehend geahndet wurde."

Wenn man sich die Zahlen zum Beispiel aus 2023 anschaut, wo es zu 286 Messer-Straftaten gekommen ist, dann sieht man, dass die Polizei Dortmund zwar noch einen weiten Weg vor sich hat. Aber man kann auch erkennen, dass das Messertrageverbot - eingebettet in die zahlreichen flankierenden anderen präventiven Maßnahmen - einen positiven Effekt haben könnte.

Für eine kriminalistische Einschätzung ist es noch zu früh. Viele der auf drei Jahre begrenzten Messertrageverbote sind erst seit wenigen Wochen rechtswirksam. Die Prüffälle sind noch nicht gänzlich bearbeitet und es kommen stetig neue Prüffälle dazu. Dennoch gibt es Hinweise, dass der Anstieg bei diesem speziellen Kriminalitätsphänomen gestoppt - vielleicht sogar leicht reduziert - werden konnte.

Konkret wird sich das erst in einem längeren Betrachtungszeitraum belegen lassen.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Kay-Christopher Becker
Telefon: 0231-132-1031
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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