Bundespolizeiinspektion Flensburg
BPOL-FL: FL - Bundespolizei vollstreckt bei Kontrollen vier Haftbefehle an einem Tag
Flensburg (ots)
Bei Kontrollen auf der BAB 7, am Bahnhof Flensburg und im Grenzgebiet zu Dänemark gingen der Flensburger Bundespolizei am Donnerstag gleich vier Männer ins Netz, nach denen per Haftbefehl durch Staatsanwaltschaften gefahndet wurde. Zwei konnten ihre Reise fortsetzen und Zwei sitzen ihre Strafe jetzt im Gefängnis ab.
Den ersten Fahndungserfolg konnte eine Bundespolizeistreife Donnerstagmorgen gegen 03.15 Uhr in Harrislee verbuchen. Ein 48-jähriger Mann, der nach Dänemark reisen wollte, wurde auf dem Ochsenweg kontrolliert. Er hatte noch 370,- Euro wegen Nötigung zu bezahlen und wurde aufgrund des Haftbefehls verhaftet. Da sein in Hessen wohnender Bruder die Summe für ihn bezahlte, blieb ihm eine 10-tägige Haftstrafe erspart.
Gegen 10.00 Uhr klickten dann erneut die Handschellen. Auf dem Autobahnparkplatz Jalm stoppte eine Streifenwagenbesatzung einen PKW. Der Beifahrer, ein 47-jähriger Mann, hatte gleich zwei Fahndungen. Eine Staatsanwaltschaft suchte ihn mit Haftbefehl, weil er noch 190 Tage einer längeren Haftstrafe von 2014 wegen schweren Bandendiebstahl zu verbüßen hatte. Jetzt wurde er verhaftet und in die JVA nach Kiel eingeliefert.
Nur fünf Stunden später, erneut auf dem BAB 7 Parkplatz Jalm, der nächste Fahndungserfolg. Ein bulgarischer PKW wurde gestoppt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Insassen konnten die Bundespolizisten ermitteln, dass für einen 56-jährigen Bulgaren ein Haftbefehl vorlag. Er hatte mehrere Frauen bedroht und war dafür von einem Gericht zu knapp 8000,- Euro verurteilt worden. Da er den Geldbetrag auch jetzt nicht bezahlen konnte wurde er verhaftet und muss die nächsten 180 Tage im Gefängnis verbringen.
Ein 44-jähriger Mann staunte bei einer Kontrolle gegen 16.15 Uhr im Bahnhof Flensburg nicht schlecht, als eine Bundespolizeistreife ihm mitteilte, dass nach ihm per Haftbefehl gefahndet würde. Der in Dänemark lebende Ex-Flensburger hatte eine Ordnungswidrigkeit nicht bezahlt und hätte jetzt eine viertägige Erzwingunshaft zu verbüßen. Da der Mann die Strafe vor Ort begleichen konnte blieb ihm der Weg in die Justizvollzugsanstalt erspart und er konnte weiterreisen.
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