Bundespolizeiinspektion Flensburg
BPOL-FL: NMS - Aggressiver Reisender ohne Ticket schlägt Zugbegleiter und verletzt Jugendlichen
Neumünster (ots)
Weil ein alkoholisierter Reisender einer Schulklasse Angst machte, wandten sich die Schüler an den Zugbegleiter im ICE auf dem Weg nach Kiel. Dieser kontrollierte den Mann und kassierte dafür einen Tritt sowie eine Ohrfeige ins Gesicht.
Bereits am Freitagnachmittag gegen 15.30 Uhr wurde der Bundespolizei im Bahnhof Neumünster eine Körperverletzung im ankommenden ICE aus Hamburg gemeldet. Bei Ankunft des Zuges trafen die Beamten auf den geschädigten Zugbegleiter der ihnen berichtete, dass er auf Hinweis der Schüler den Reisenden angesprochen hatte und dabei feststellte, dass dieser nicht im Besitz eines Fahrausweises war. Daraufhin wurde er unvermittelt von dem Mann getreten und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Den Zug wollte der Aggressor nicht verlassen, sondern wechselte nur den Sitzplatz. Dabei stieß er einem im Gang stehenden Jungen beiseite und verletzte diesen am Hals. Erst als die Bundespolizisten den 32-jährigen Mann aufforderten den Zug mit ihnen zu verlassen, kam er dem widerwillig nach. Der Mann muss jetzt mit Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen und Körperverletzung rechnen.
Am Samstagabend gegen 21.30 Uhr staunte ein Triebfahrzeugführer nicht schlecht, als er in den Rückspiegel seines gerade anfahrenden Zuges Richtung Heide schaute. Ein Junge war bei geringer Geschwindigkeit auf den Zug aufgesprungen und ca. 8 Meter mitgefahren, bis der Zug wieder zum Stehen kam. Niemand wurde verletzt und der 15-Jährige erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige durch die hinzugerufenen Bundespolizisten.
Weil ein 30-jähriger Zugreisender am Sonntagabend wegen Unstimmigkeiten bzgl. seines Fahrscheins in Neumünster von der Weiterfahrt ausgeschlossen wurde, traf dieser auf dem Bahnsteig auf eine Bundespolizeistreife. Die Beamten hegten Zweifel am rechtmäßigen Eigentum eines mitgeführten E-Scooters. Bei der Überprüfung der Seriennummer konnten die Polizisten dann ermitteln, dass der E-Scooter tatsächlich in der Fahndung als gestohlen gemeldet war. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet, der Scooter wurde sichergestellt.
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