Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Vandalismus am Bahnhof Langhagen
Langhagen (ots)
Die Deutsche Bahn AG informierte die Bundespolizeiinspektion Rostock am 27. November 2018 darüber, dass insgesamt vier Scheiben des Wetterunterstandes am Bahnhof Langhagen durch unbekannte Täter zerstört wurden.
Die Bundespolizei hat eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen den oder die unbekannten Täter aufgenommen. Zum Tatzeitraum und zur Schadenshöhe können derzeit keine Angaben gemacht werden.
In diesem Zusammenhang sucht die Bundespolizei Zeugen. Wer hat auffällige Personen am Tatort oder in unmittelbarer Nähe beobachtet oder kann sonstige sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben. Diese nimmt die Bundespolizeiinspektion Rostock unter der Telefon-Nr. 0318 / 2083 -111 oder -112 entgegen. Darüber hinaus können jederzeit über die kostenfreie Hotline der Bundespolizei 0800 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle Angaben gemacht werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
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Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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