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Bundespolizeiinspektion Rostock

BPOL-HRO: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel 1.FC Kaiserslautern gegen F.C. Hansa Rostock am 21.April in Kaiserslautern

Rostock/Schwerin/Hamburg-Harburg (ots)

   - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen 
     Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung und 
     Pyrotechnik -

Am Sonntag, den 21.April 2019 findet in Kaiserslautern das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Kaiserslautern reisen. Ein Sonderverkehr Fußballzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Kaiserslautern verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für den 20. April 2019 um 23:23 Uhr mit Halt in Schwerin (21.04.2019/00:24 Uhr) und Hamburg-Harburg (01:47 Uhr) nach Kaiserslautern vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen 17:10 Uhr ab Kaiserslautern über Hamburg-Harburg und Schwerin in die Ostseestadt, Ankunft gegen 04:14 Uhr am 22. April 2019, geplant. Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in dem Fanzug durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

   -	Samstag, den 20. April 2019, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 21. 
April 2019, 24:00 Uhr

untersagt.

Pyrotechnische Gegenstände sind alle Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten, mit denen aufgrund selbständiger, unter Freiwerden von Wärme ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkung erzeugt werden soll.

Der Geltungsbereich umfasst den beabsichtigten Sonderverkehr Fußballzug der Fans des F.C. Hansa Rostock (Hin- und Rückfahrt) auf der Bahnstrecke von Rostock nach Kaiserslautern auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte während der beabsichtigten Ab- und Zustiege sowie Haltesituationen.

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindung nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt des Zuges an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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