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Bundespolizeiinspektion Rostock

BPOL-HRO: 100 Tage Haft oder 3.600,- Euro

Rostock und Schwerin (ots)

Ein spanischer sowie ein polnischer Staatsangehöriger hatten am vergangenen Sonntag die Wahl, eine Gefängnisstrafe anzutreten oder diese durch Zahlung der geforderten Geldstrafen zu entgehen. Zunächst war es ein polnischer Staatsangehöriger, der durch die Bundespolizisten am Hauptbahnhof Schwerin kontrolliert wurde. Hier spuckte der Fahndungscomputer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom August 2018 aus. Grundlage hierfür war eine rechtskräftige Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vom Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm von Mai 2018. Dieses forderte eine Geldstrafe von insgesamt 2.400,- Euro oder ersatzweise die Verbüßung einer Haft von 60 Tagen. Zunächst konnte der Betroffene die Geldstrafe nicht zahlen. Jedoch erklärte sich, nach telefonischer Rücksprache, sein Arbeitgeber bereit, die geforderte Geldsumme auszulegen und begab sich von Hamburg nach Schwerin. Nach Zahlung der 2.400,- Euro vor Ort konnte der Betroffene zusammen mit seinem Arbeitgeber die Dienststelle verlassen. Ebenfalls am Sonntag ging den Bundespolizisten ein spanischer Staatsangehöriger ins Netz. Er war mit einem Lkw aus Schweden kommend unterwegs als ihn die Beamten des Bundespolizeireviers Rostock-Seehafen kontrollierten. Hierbei stellten sie fest, dass der 37-Jährige mit Haftbefehl gesucht wurde. Vorausgegangen war hier eine rechtskräftige Verurteilung wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Auch er kam der Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro bisher nicht nach. Dies holte er nunmehr gegenüber den Beamten vor Ort nach und konnte so eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Danach konnte der Mann seine Reise Richtung Spanien fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 1003
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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