Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Diebstahl führt direkt ins Gefängnis
Rostock (ots)
Eine mehrfach vorbestrafte und gerichtsbekannte 31-jährige Deutsche hatte einen offenen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Rostock wegen dreifacher versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Frau hat bei zahlreichen Kontrollen der Polizei immer wieder versucht, durch fehlende Angaben zum Wohnsitz sich dem Verfahren zu entziehen und keine ladungsfähige Anschrift angegeben. Um das Hauptverfahren nunmehr durchführen zu können, wurde am 25. Juli 2022 die Untersuchungshaft angeordnet. Aufgrund eines Diebstahls am Hauptbahnhof Rostock hat die Frau jetzt wieder auf sich aufmerksam gemacht. Mit einem Atemalkoholwert von 2,88 Promille wurde sie am 29.07.2022 im Presse Shop festgestellt, als sie 12 Geschenkkarten und 5 Capri Sun entwendete. Die Frau wurde durch die hinzugerufenen Bundespolizisten kontrolliert und hierbei kam heraus, dass gegen sie ein offener Untersuchungshaftbefehl besteht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau in Gewahrsam genommen und dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl und sie wurde der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt. Zudem ist die Betroffene wegen vielfachen Vermögensdelikten vorbestraft. Zuletzt wurde sie im März 2022 durch das Amtsgericht Rostock wegen Diebstahls, Erschleichen von Leistungen, vorsätzlicher Körperverletzung Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Jedoch ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
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